Anspruch auf Bescheinigung über bestandene Prüfung (Uni)?
Ich musste 2 Auflagenprüfungen schreiben, um für mein Masterstudium zugelassen zu werden. Die habe ich nun beide bestanden und hätte von der Uni gerne eine Bescheinigung als Nachweis über die bestandenen Prüfungen, da der Lernaufwand sehr groß war. Doch die Uni möchte mir diese Bescheinigung nicht geben.
Hat man als Student Anspruch auf eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung, auch wenn es sich nur um eine Auflagenprüfung handelt, die also nicht im eigentlichen Studiengang vorkommt?
1 Antwort
Was für eine Bescheinigung sollte das denn sein? Deine Uni hat doch sicher irgendein Onlinesystem, wo Du Deine Noten anschauen kannst und gegebenenfalls auch eine Notenübersicht ausdrucken kannst - dort sollten dann ja auch diese Prüfungen auftauchen.
Hm, dann ist das natürlich schwierig. Wie hast Du denn von der Note erfahren? Das muss doch über irgendeinen offiziellen Weg geschehen sein?
Im Onlinesystem tauchen aber keine Noten der Auflagenprüfungen auf, da diese nicht zum Masterstudium gehören, sondern nur die Zulassung dafür bedingen.