Annahme verweigern nach Widerruf?
Hallo zusammen,
Ich habe eine blöde Frage.
Ich habe einen Drucker bei Böttcher bestellt. Zwei Tage später viel mir auf, dass der Drucker nicht die Funktionen hat, die benötige. Also habe ich den Kaufvertrag telefonisch und per E-Mail widerrufen.
Blöderweise konnte der Versand durch Kyocera nicht mehr aufgehalten werden und das Teil wird mir am 07.03.24 zugestellt.
Darf ich in diesem Fall die Annahme des Palets verweigern, da ich ja bereits den Widerruf sowohl telefonisch als auch schriftlich erklärt habe oder muss ich die Annahme sogar verweigern?
Den Kaufpreis habe ich per Paypal bereits bezahlt. Ich möchte nichts falsch machen, damit ich den Kaufpreis auch wieder erstattet bekomme.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Franke
3 Antworten
Versuche das am besten so schnell wie möglich mit Böttcher als Deinem Vertragspartner abzuklären im "best how to do" zur Retournierung der Sendung wegen Widerruf.
Dann nimm' die Sendung lieber erst mal an, aber öffne das Paket nicht bis der Vorgang wirklich an passender Stelle geklärt ist.
So bist Du der Ware bis zur Rückabwicklung wegen Widerruf zumindest erst mal bis auf weiteres gesichert habhaft gegenüber dem tatsächlichen Versender.
Ich würde das Paket annehmen und dann die Rücksendung in die Wege leiten. Ist das Paket beim Absender wieder angekommen, kann die Rückerstattung des Kaufpreis' erfolgen.
Den Karton lässt Du am Besten zu. Es kann sein, dass im Umkarton ein Retoureschein der Rechnung beiliegt. Also den Umkarton öffnen und schauen, aber den Karton des Druckers zulassen.
Lieber auch den Umkarton erst mal nicht ohne konkrete Anweisung des Versenders öffnen, denn einen Reto-Schein kann DER dann auch entweder postalisch, oder per schannbarem Barcode versenden, was heute zudem sogar mehr oder weniger "Standard" geworden ist.
Zumindest (mir bekannt) funzt das per Barcode immerhin schon mal bei DHL ganz gut mit den digitalen Retourenscheindaten. Einige "andere" haben das noch nicht so wirklich drauf.
Packerl in sich aber bitte echt nur dann öffnen, wenn der Versender dieses auch ausdrücklich so sagt zur Rückabwicklung.
Gewerbliche Kunden haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Können aber in einem Webshop neben Verbrauchern auch gewerbliche Kunden bestellen, dann kann gewerblichen Kunden dennoch ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zustehen, wenn nicht erkennbar differenziert wird.
Böttcher ist dein Ansprechpartner, ob und wie du widerrufen kannst.
Natürlich kann ich Widerrufen. Ich bin auch kein Gewerbekunde! Telefonisch wurde mir bereits mitgeteilt, dass der Widerruf in Ordnung geht. Bezüglich des Pakets konnte mir dort leider niemand helfen
Die sagen dazu auch nichts außer dass es nicht von Ihnen versendet wird.