Anlieger frei, darf ich einfahren?

4 Antworten

Ja, wenn du auf dem privaten Grundstück parken willst und darfst, hast du ein Anliegen. Du möchtest das Grundstück, dass dir zur Verfügung steht, nutzen. Damit hast du ein Anliegen.

Ja darfst du:

In diesem Fall dürfen Personen, die in der gesperrten Straße wohnen oder dort etwas erledigen müssen, diese trotz des Verbots befahren und dort auch halten bzw. parken. Dies betrifft Besucher, Kunden, Lieferanten, Dienstleister oder Patienten von Arztpraxen.

https://www.bussgeldkatalog.de/durchfahrt-verboten/#:~:text=StVO%20als%20Fahrzeuge.-,%E2%80%9EDurchfahrt%20verboten%20%E2%80%93%20Anlieger%20frei%E2%80%9C%3A%20Diese%20Bedeutung%20hat%20das,oftmals%20mit%20einem%20Zusatzschild%20daher.&text=In%20diesem%20Fall%20d%C3%BCrfen%20Personen,parken.

Du hast ein Anliegen, zum Grundstück der Freunde zu fahren.

Wenn es allgemein nur um Parken in der Straße oder die Durchfahrt wäre, dann nicht.

Du darfst dahin fahren.

Wenn das dort schon Privateigentum ist und der Eigentümer damit einverstanden ist, ist das kein Problem