Angelaufene Niederlassungserlaubnis?
marokkanische Rentner mit Niederlassungserlaubnis ist gerade in Marokko und hat festgestellt, dass seine Niederlassungserlaubnis abgelaufen ist.
darf er trotzdem ausreisen ? Oder gibt es Schwierigkeiten?
vielen Dank für eure Antworten
2 Antworten
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und kann somit nicht ablaufen. Wahrscheinlich meinst du die dazugehoerige Ausweiskarte (eAT).
Wenn deren Gueltigkeitsdauer abgelaufen ist, kann man natuerlich dennoch weiterhin nach Deutschland einreisen. Der Aufenthaltstitel selbst besteht ja weiterhin und dass es sich um einen unbefristeten handelt, ist anhand der abgelaufenen Ausweiskarte auch leicht erkennbar. Ausserdem koennen das die deutschen Grenzbehoerden ganz leicht im System ueberpruefen.
Er braucht aber natuerlich auch einen gueltigen Reisepass.
Hallo, Salam aleikum können Sie mir bitte sagen, ob Ihr Vater Schwierigkeiten deswegen bekommen hat.
Da ich nämlich die gleiche Situation habe.
chukran
Du meinst die Aufenthaltsgenehmigung?
Das könnte Probleme gebe bei der Einreise.
Es gibt eine Service Hotline in Marroko zum fragen
Service-Hotline: +212 530 92 92 60
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet.Sein Pass ist abgelaufen. Daher ist diese Karte( Niederlassungserlaubnis) auch abgelaufen
die Frage ist, ob er trotzdem abreisen darf.
die Botschaft in Rabat bekomme ich nicht ans Telefon