Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades?

3 Antworten

Sie ist 2. Grades.

1. Grad wären die Eltern und Geschwister und eigene Kinder.

Der Grad bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten (§ 1589 I 3 BGB). Vater und Sohn sind daher im ersten Grade, Großmutter und Enkel im zweiten Grade verwandt. In der Seitenlinie gibt es keine Verwandtschaft ersten Grades: Geschwister sind daher im zweiten, Tante und Nichte im dritten Grade in der Seitenlinie verwandt.