An freiem Tag in Arbeitsstätte aufhalten verboten?
Hallo,
Gibt es ein Gesetz oder eine Regelung welche das aufhalten am freien Tag in der Arbeitsstätte untersagt?
Ich nutze hin und wieder meinen Arbeitsplatz in der Firma um meine Fortbildung dort am PC zu machen. Erlaubnis vom Chef habe ich da diese Weiterbildung mit der Arbeit zu tun hat. Ich gehe während ich dort bin nicht meiner normalen Arbeit nach.
Nun hat eine andere Person (welche nicht meine Vorgesetzte ist) bei einer Mitarbeiterversammlung gemeint, dass man an freien Tagen nicht in der Arbeitsstätte erscheinen darf.
Gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage? Leider habe ich dazu nichts gefunden.
Danke im Voraus
Julia😊
2 Antworten
Das ist Quatsch. Warum sollte ein Gesetz so etwas vorgeben? Allenfalls kann deine Firma dir den Aufenthalt außerhalb deiner Arbeitszeiten dort verbieten. Aber letztlich ist es ja eine Fort- oder Weiterbildung und wenn dein Vorgesetzter dir das okay gegeben hat und dieses nicht von noch höherer Stelle firmeneigen widerrufen wird, hast du kein Problem zu befürchten.
Mein Bauchgefühl sagt, dass er meinte, dass Chefs i.d.R. wg. der Versicherung/Schwarzarbeits-Verdacht falls der Zoll kommt und/oder Betriebsablauf nicht wollen, dass keine Mitarbeiter da sind, die frei haben.
Wenn du z. B. Verkäufer bist und an deinem freien Tag in den Laden gehst wo du arbeitest um kurz privat mit Kollegen zu quatschen, bist du sehr sicher nicht seitens der BG versichert. D.h. wenn dir dabei ein Unfall passiert, kriegst du nicht die besseren BG-Leistungen.
Allerdings: Eine Fortbildung am freiem Tag in der Firma zu machen und über die BG versichert zu sein ist IIRC an gewisse Bedingungen geknüpft. Such mal diesbzgl. Infos der BGs z. B. zu Fahrsicherheitstrainings, die oft keine Arbeitszeit sind. IIRC ist es bei uns so, dass wenn die Verwaltungsleitung eine nachvollziehbare Begründung unterschreibt, dass das Fahrsicherheitstraining im Sinne der Firma ist (weil die Leute dann weniger Wahrscheinlich auf dem Arbeitsweg bzw. auf Dienstreise mit dem Auto Unfälle bauen) auch wenn es nicht während der Arbeitszeit ist, hat man die volle Versicherung seitens der BG wie an einem Arbeitstag.
Wenn dein Chef das ok gegeben hat und du nicht ohne sein Wissen z. B. den Betriebsablauf störst, sehe ich kein Problem. Evtl. bist du sogar wie an einem Arbeitstag versichert.
notting