Anlage kaputt wurde wieder nach Hause geschickt und die haben gefragt ob ich heute zu nachtschicht kommen kann habe nein gesagt muss ich was befürchten?

1 Antwort

muss ich was befürchten?

Wenn Du schon länge als sechs Monate im Betrieb bist und Du nicht in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest, musst Du nichts befürchten, da dann das Kündigungsschutzgesetz greift.

Du warst im Betrieb und konntest nicht arbeiten. Das war nicht Dein Fehler und Dein AG kann nicht verlangen, dass Du statt dessen jetzt zur Nachtschicht kommst. Das Betriebsrisiko liegt beim AG

Änderungen der Arbeitszeit gehen i.d.R. nur in gegenseitigem Einvernehmen, wenn der Dienst-/Schichtplan einmal bekannt ist.

Außerdem richtet sich die Rechtsprechung hier nach § 12 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das bedeutet, bei der Arbeit auf Abruf muss der AG dem AN mindestens vier Tage im Voraus mitteilen wie er zu arbeiten hat. Das aber nur mal nebenbei.

Dein AG kann Dich also fragen ob Du kommst, er kann es aber nicht verlangen und wenn Du nicht möchtest oder etwas anderes geplant hast, dann ist das eben so.