Am ersten Ausbildungstag krank melden?

7 Antworten

Hallo Rikkaz,

ob es Folgen haben kann wenn ich mivh am ersten Tag krank melde

Ja, es hat die Folge, dass Du Deine Krankheit in Ruhe auskurieren kannst.

5432112345  02.08.2015, 22:51

Blöderweise sehen das nicht alle Arbeitgeber/Chefs so einseitig.

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judgehotfudge  02.08.2015, 22:55
@5432112345

Wer sich selbst schon am ersten Tag der Ausbildung für so unersetzlich hält, dass er die eigene Gesundheit bedingungslos den mutmaßlichen Wünschen des Unternehmens unterordnet, der hat im weiteren Verlauf seines Berufslebens noch eine wichtige Lektion zu lernen.

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5432112345  02.08.2015, 23:18
@judgehotfudge

Tja, und wenn man dann am übernächsten Tag seine Kündigung aus dem Briefkasten holt hat man eine andere wichtige Lektion gelernt: Wer sich für ersätzlich hält, der ist es auch.

Hier geht's nicht darum später auf seine Gesundheit zu achten und sich Krank schreiben zu lassen wenn man Krank ist, aber gerade in der Probezeit kann man sich das nicht unbedingt leisten.

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In der Probezeit kannst du immer gekündigt werden.

Wenn du allerdings krank bist, bleibt die nichts anderes übrig als zu Hause zu bleiben und eine AU zu besorgen für den Arbeitgeber.

Es hat keine Folgen, das kann ja immer passieren. Ist schon ärgerlich und ungünstig für das Karma am Arbeitsplatz aber wenn du krank bist ist es besser daheim zu bleiben. Du könntest ja auch alle anstecken. Wichtig ist nur dass du dann morgen zum Arzt gehst, brauchst ja eine Krankschreibung.

Ds würde einen sehr schlechten Eindruck machen. Nicht jede Firma nimmt das so gelassen hin, wenn ein neuer Mitarbeiter am ersten Tag nicht erscheint. Es gibt aber auch Ausnahmen. Geh hin und versuche, den Tag über die Runden zu bringen, auch wenns dir noch so schlecht geht. Kannst ja nebenbei erwähnen, dass es dir nicht gut geht, vielleicht wirst du nach Hause geschickt.


Wenn du gehen kannst geh, wenn es absolut nicht geht melde dich beim Arbeitgeber und bitte um Verständnis.

Es gibt auch Arbeitgeber/Chefs bei denen ist krank in der Probezeit = Kündigung in der Probezeit. Besonders bei Auszubildenden, da man Azubis außerhalb der Probezeit noch schwerer los wird als einen normalen Mitarbeiter.