Alten Sicherungskasten stumm stellen ( brummt / surrt )?

Sicherungskasten - (Strom, Miete, Elektrik)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das Ganze hat zwei aspekte: den teschnischen und den mietrechtlichen....

zum teschnischen aspekt: so wie sich die sache ansieht, handelt es sich bei den beiden bauteilen rechts neben dem FI um schütze. die dürften das Brummen verursachen. leider sehe ich auf dem Bild nichts, was die Geräte steuern sollte wie eine Zeitschaltuhr, ein Tarifsteugergerät oder ein Lastrelais z.B. für die Durchlauferhitzer.

links neben dem FI befindet sich augenscheinlich ein Sicherungsautomat oder schalter. leider kann ich nicht entziffern, was drauf steht.

ich gehe davon aus, dass er für die spulen der schütze zuständig ist. wenn das der fall ist, könnte man mal versuchen, ihn auszuschalten, dann könnte das brummen aufhören.

wenn ihr eine Elektroheizung habt, könnte die dann, genau wie der duchlauferhitzer in der Wohnung ggf. nicht mehr funktioniren.

betrifft es nur die warmwasserbreitung wäre die erste abhilfe, einfach abends den Schalter umzulegen. dann gibts eben kein warm wasser über nacht aber auch kein Brummen.

langfristig ist das natürlich keine lösung. hier wäre in der tat der vermieter zu kontaktieren und aufzufordern, den die wohnqulaität beeinträchtigenden Mangel zu beseitigen, also sprich die schütze entweder auszutauschen, oder sollten sie tatsächlich nicht (mehr) benötigt werden, auszubauen und duchklemmen zu lassen.

sollte sich der vermieter nicht mucken, kannst du auch gerne mal daüber nachdenken, eine mietminderung oder einen mietvorbehalt zu erwirken. diese beiden maßnahmen bedürfen aber unbedingt rechtsbeistandlicher begleitung z.B. duch den Mieterschutzbund. damit zu drohen, ist aber auch ohne Beistand jederzeit möglich. so 5 bis 10% der miete sind auf jeden fall gerechtfertigt, wie gesgt! nicht einbehalten!!! sondern erst mal nur klipp und klar dem vermieter mitteilen, dass er bitte zeitnahe, eine klare frist wäre hier zu setzen von sagen wir mal 10 Werktagen, den mangel abstellt und dass du, sollte er sich nicht rühren dann entsprechend die miete minderst bzw. zurückhältst. wie gesagt in der höhe von sagen wir 10%

WENN sich der vermieter nicht rührt dann bitte die maßnahme auf jeden fall vorher mit einem rechtsbeistand besprechen. ggf. wäre eine mitgliedschaft im mieterschutzbund auch eine gute idee, damit du allerdings unverzüglich anspruch auf rechtsbeistandliche beratung hast, musst du dann ggf. einen jahresbeitrag im vorraus entrichten. lass dich bitte entsprechend mal aufklären und beraten.

lg, Anna

Es mag dir bei der Besichtigung nicht aufgefallen sein, aber der Zustnd der Elektroinstallation war bei Mietbeginn genauso vorhanden und gibt daher keinen Mangel her, den der VM auf seine Kosten zu beheben hätte. Zumal er deine Lärmenpflindlichkeit nicht zu vertreten hat.

Ich sehe hier zwei Lösungsansätze:

Drücke mal mit beiden Händen fest gegen den Sicherungskasten, wenn er wieder nervt. Bessern sich die Gräusche, vermute ich Resonanz oder Dröhnen. Das könnte eine Elektrofachkraft verringern, gar beseitigen, wenn es zwischen Kasten und Spanplatte und  ggf. hinter der Spanplatte Antidröhnmatten verbaut. Die Kosten fielen dir an.

Vlt. tauscht der Eletriker auch die Relais aus, da sie funktionstüchtig sind, auf deine Kosten.

Verhandele mit dem VM, ob er die Modernisierung des Sicherungskastens vorzieht, wenn du eine Mieterhöhung akzeptierst: 11% des Aufwands wären mit Jahresmiete, also mit monatlich 0,92 % Mieterhöhung zu akzeptieren.

G imager761


albatros  02.12.2017, 09:17

Imager761, ich hätte dir ja gerne mal wieder ein DH gegeben, aber bei dieser Antwort? Nein, ich bin fest davon überzeugt, dass du falsch liegst. Lies bitte meine Antwort. Möglicherweise korrigierst du deinen Standpunkt?

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Du solltest den Vermieter schriftlich auf diesen Mangel aufmerksam machen. Dabei eine Frist setzen zur Beseitigung (zwei Wochen) und dabei gleich mit ankündigen, dass du bei Verzug selbst einen Fachmann beauftragen und dessen Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen.

Der Vermieter ist gemäß BGB verpflichtet, die Mietsache dem Mieter bei Mietbeginn in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Es dürfte doch klar sein, dass das Dauerbrummen nicht vertragsgemäß ist, oder?

Vom Selbstversuchen  zur Abstellung rate ich ab.

Wegen der Geringfügigkeit der Störung ist hier eine Mietminderung nicht möglich. Trotzdem hast du Anspruch auf Abstellung.

Ob alte oder neue Technik (E-Anlage) spielt keine Rolle, Brummen darf nicht sein.

Eine neue E-Anlage muss nicht her, es wird wohl nur geringer Aufwand nötig sein, vermutlich Austausch eines Relais. Die Dinger sind allerdings auch nicht grad billig. Keinesfalls wäre das eine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. Deshalb hat der Vermieter die vollen Kosten zu tragen. Wer Anderes behauptet, liegt falsch.

 

DerHausmann 
Fragesteller
 02.12.2017, 09:52

Vielen Dank. Deine Antwort scheint die beste zu sein. 

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imager761  02.12.2017, 15:20
@DerHausmann

Das scheinen sie immer, halten aber auch in diesem Fall einer rechtlichen Überprüfung nicht stand :-(

Erneut verquickt albatros Teilzitate zutreffender rechtliche Bestimmungen mit unzulässigen Schlussfolgerungen.

Im Einzelnen:

Der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhandene Ist-Zustand definiert die Mietsache. Meint, einen vorhandenen, aber erst nachträglich festgestellten Mangel erkennt das Mietrecht nicht als solchen an und diese unerhebliche Minderung bleibt hier ohnehin außer Betracht, § 536 BGB.

Tatsächlich ist dem Foto nach erkennbar deiner Wohnung mit zulässiger E-Verteiler mit Vorsicherung, FI-Schalter, einzeln abgesicherten Stromkreisen einschl. gesonderter Absicherung für Starkstrom-Verbraucher L1, L2 und L3 (Herd, DLH, Speicherheizung) ausgestattet, was eine "Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch" hergibt.

Eine geräuschfreie oder emmissionsarme Anlage dürfte vertraglich weder zugesichert noch nach den EDV-Vorschriften im Zeitpunkt der Errichtung nach beanspruchbar sein. Und genau hier irrt albatros.

Die dich nervenden Stromstoßschalter waren bei Errichtung als klackende Relais eben Stand der Technik und solange sie funktionieren, hast du keinen Anspruch auf elektronische Schalter.

Auch einen Dröhnen oder Brummen eines alten Dreh-Stromzählers ist hinzunehmen, einen digitalen muss der VM solange nicht verbauen, wie der alte funktioniert oder als Ersatz zu beschaffen wäre, zumal der digitale doppelt so häufig geeicht werden muss.

Noch einmal, dies alles gibt keinerlei Rechtsanspruch her, dieses "Brummen und Summen" auf Kosten des Vermieters beheben zu lassen. Deinen gewünschten Soll-Zustand der Mietsache muss der VM gerade nicht bereitstellen :-O

Du darfst dir die Genehmigung einholen, dies auf deine Kosten vom Installatuer seines (!) Vertrauens austauschen oder dämmen zu lassen oder über eine vorzeitige Modernisierung gegen Mieterhöhung zu verhandeln.

Wenn du anderen Ratschlägen folgst, beißt du auf Granit oder ernstest einen müdes Lächeln von denjenigen, die sich mit Mietrecht auskennen. VM tun dies oder wissen, wer ihnen hier zielführenden, gar belastbaren Rat geben kann.

G imager761

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Sieht aus wie meiner. Das Summen dürfte vom Relais unten rechts kommen. Die Sicherungen selbst brummen nicht.

Evtl. mal diese Relais tauschen.

DerHausmann 
Fragesteller
 02.12.2017, 08:29

Okay. Und dann ist das surren weg? 

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topeye  02.12.2017, 09:00
@DerHausmann

Alle Relais brummen ein wenig. Man könnte sie gedämpft aufhängen, damit sie das Brummen nicht auf den Kasten übertragen....das müsste ein Fachmann machen, ist aber nicht üblich so was zu machen...

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da muss ein Elektriker ran. da muss der ganze Inhalt getauscht werden, der entspricht schon lange nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. 

imager761  02.12.2017, 08:42

Nein. Altanlagen mit Stand der Technik bei Errichtung unterliegen Bestandsschutz, sofern daran nichts geändert würde. Der FI-Schalter ist modernisiert.

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TheAllisons  02.12.2017, 08:45
@imager761

kein Elektriker würde an so einen Kaste etwas verändern, der müsste getauscht werden. Änderungen an diesem Kasten sind nicht erlaubt

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germi031982  03.12.2017, 15:32
@TheAllisons

Der Austausch 1:1 bei Defekt eines Teiles ist erlaubt ohne das die Anlage den Bestandsschutz verliert. Also wenn der FI defekt ist kann der gegen einen neuen FI ausgewechselt werden. Eine Erweiterung ist NICHT möglich, die Erweiterung muss dann dem aktuellen Stand entsprechen. Im Rahmen größerer Änderungen, gibt auch einen Grenzwert in Prozent den ich aber momentan nicht im Kopf habe, verliert die Anlage ihren Bestandsschutz. Und ein Elektriker würde daran nur nichts machen weil derjenige der zuletzt an der Anlage gearbeitet hat die Haftung übernimmt wenn was passieren sollte. Und bei so einem alten Teil will das kaum einer machen. Das hat nichts mit nicht dürfen zu tun.

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