Als Privatperson Blutegel verkaufen?

3 Antworten

Hey,

Wie bereits erklärt dürfen "medizinische" Blutegel von Privatpersonen nicht verkauft werden.

Es gibt aber auch andere Blutegelarten, die für andere Zwecke, z.B als Angelköder gezüchtet und verkauft werden und das dürfen auch Privatpersonen.

LG

Blutegel für die Nutzung in der Humanmedizin fallen unter das Arzneimittelgesetz, sind zudem apothekenpflichtig - heißt da gibt es eine Menge Vorgaben und Regeln, Anforderungen an Qualitätssicherung und als Privatperson darf man nicht einfach so verkaufen.

Die Biebertaler Blutegelzucht als Hersteller darf das apothekenpflichtige Arzneimittel Blutegel nur an Ärzte, Tierärzte, Human-Heilpraktiker und Apotheken liefern, nicht jedoch an Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten und andere Personen.