Als Kind mit 11 Kreditkarte vom Vater übernutzt und überzogen. Kann er mich jetzt mit 17 dafür anzeigen?


26.03.2022, 16:02

Um es nochmal klarzustellen. Die Kaufe waren in App Käufe für handyspiele, ca. 1000Euro, ja ich weiß war sehr dumm. Aber so wie es aussieht kann er da wenig machen, ich meine ist ja auch irgendwie auch seine Schuld, dass er mir die Karte ohne Grenze zur Verfügung gestellt hat. Aber anhand von den Sachen die ihr geschrieben habt ist wohl alles in Ordnung und inzwischen halb so wild wenn es ums Rechtliche geht

7 Antworten

Er kann dich, sofern es noch nicht verjährt ist, tatsächlich noch anzeigen. Aber da du zur Tatzeit noch nicht strafmündig warst (§ 19 StGB) wird das Verfahren eingestellt. Also du hast somit nichts zu befürchten.

Woher ich das weiß:Hobby

Man ist erst mit 14 strafmündig. Für Verbrechen von Kindern, die zur Tatzeit unter 14 waren können diese nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Du kannst also ganz entspannt schlafen, das ist nur eine leere Drohung, die ins Nichts verlaufen würde. Die Polizei würde deinen Vater auslachen, wenn er ankommt und ein Verbrechen von einem damals 11 jährigen Jungen anzeigen will.

Er KANN schon, doch damals warst du nicht Strafmündig und dementsprechend wird die ganze Geschichte ins Leere laufen, selbst wenn man die Verjährung der Straftat nicht berücksichtigen würde.

Allerdings solltest du dich mit deinem Vater da mal drüber unterhalten und ihm anbieten das Geld wieder zurückzuzahlen. Das ist nichts rechtliches, doch sowas gebietet der Anstand.


Unicorn917 
Fragesteller
 26.03.2022, 15:41

Ok danke dir, leider ist mit meinem Vater nicht mehr zu reden, wir haben es versucht. Er versucht jetzt halt Dinge zu finden mit denen er uns erpressen kann

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BeviBaby  26.03.2022, 15:41
@Unicorn917

Gut, das ist dann sein Problem. Mit der Aktion kann er dich allerdings NICHT erpressen.

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Ehm xD mit 11 bist du gem. § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig, das Geld für einen Vertrag / Kaufvertag (der auch Nachteile hat, du musst was abgeben) hast du dir geklaut - die EC-Karte, dein Vater wollte nicht dass du was kaufst also waren alle Rechtsgeschäfte Käufe nichtig gem. § 107 BGB - also kann dein Vater dich für nichts belangen weil es nie Käufe gab die du getätigt hast, also eigentlich gab es diesen Kauf nie, da ihr die Sachen trotzdem habt, hat dein Vater quasi zugestimmt ... also hat er was gekauft

Er kann die Anzeige machen, die dient aber in dem Fall wohl vor Allem darum, dich zivilrechtlich zu belangen. Sprich, dich auf Rückzahlung des Schadens zu verklagen.

Und du wirst das wohl bezahlen müssen, du bist zwar nicht strafmündig, aber eingeschränkt geschäftsfähig, und für Schäden, die du verursachst, haftbar.

Den Ärger hast du so oder so. Egal, was dabei letztendlich rauskommt.