ALG1 und neuer Job mit Befristung?

4 Antworten

Dein nicht verbrauchter Anspruch bleibt ab der Entstehung für 4 Jahre erhalten, wenn Du nicht eine neue Anwartschaftszeit erfüllt hast.

Wenn Du also 12 Monate Anspruch hattest, blieben nach 3 Monaten ALG - 1 ein unverbrauchter Anspruch von 9 Monaten.

Im Regelfall müsstest Du für eine neue Anwartschaftszeit wieder innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dann würde neu berechnet, oder man erfüllt die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit, dann würden schon 6 Monate ausreichen.

Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit findest Du im Internet.

Auf jeden Fall solltest Du dich bei der kurzen Befristung gleich wieder arbeitssuchend melden, sollte der Vertrag dann doch nicht verlängert werden, um eine evtl. Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung nach Paragraf 159 SGB - lll von 1 Woche zu vermeiden.

Bei derart kurzen Fristen musst du der Arbeitsagentur nicht nur die Arbeitsaufnahme mitteilen, sondern auch gleichzeitig die Befristung. So können die sich darauf einstellen, deine Akte nicht allzuweit wegzulegen.

Der AG darf maximal zwei mal befristen, danach muss er entweder kündigen, oder dich fest anstellen.

Dein Anspruch auf ALG1 bleibt im Grundsatz erhalten. Drei Monate hast du schon Geld bekommen, neun hast du noch übrig.

Gelingt es dir, länger als ein Jahr im neuen Job zu bleiben, hast du wieder Anspruch auf 12 Monate.

HappyMe1984  16.04.2024, 22:45

Zum Thema Befristung: Bei sachgrundloser Befristung ist eine Gesamtdauer von zwei Jahren mit maximal drei Verlängerungen in diesen zwei Jahren möglich.

Bei einer Befristung mit Sachgrund gibt es keine Grenze. Allerdings läuft hier der Vertrag auch bis zum Wegfall des Sachgrunds weiter. Wenn allerdings der Sachgrund immer wieder nur die Laufzeit von drei Monaten für ein Projekt ist, naja, dann kann man das Spiel eben auch theoretisch über Jahre hinweg mit immer neuen 3-Monats-Abschnitten spielen (wobei man dann auch mal mit anwaltlicher und ggf. gerichtlicher Unterstützung prüfen lassen könnte, ob wirklich diese drei Monate die Kriterien für einen Sachgrund erfüllen...).

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Aaron123321 
Fragesteller
 16.04.2024, 22:47
@HappyMe1984

Vielen Dank für deine Antwort es geht um ein Ankunftszentrum für Geflüchtete Menschen das Projekt wird vom Land finanziert daher wird immer im dreimonatsrhythmus verlängert also besteht in diesem fall ein Sachgrund

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michi57319  16.04.2024, 22:48
@HappyMe1984

Das ist richtig. Ich wollte den Sachverhalt jetzt erst einmal nicht unnötig verkomplizieren. Zumal die Arbeitsagentur da auch einschreitet, wenn solche Spielchen getrieben werden.

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HappyMe1984  16.04.2024, 22:53
@Aaron123321

Schau mal hier in der unteren Hälfte: https://www.anwalt.de/rechtstipps/befristung-von-arbeitsvertraegen-bei-projektfoerderungen-196722.html

Ganz so simpel ist es für Arbeitgeber auch wieder nicht, eine Projektförderung als Sachgrund für eine eben solche Befristung anzuführen... Und diese absehbare Verlängerung in 3-Monats-Schritten, naja, die riecht schon stark nach unzulässiger Kettenbefristung in dem dort geschilderten Zusammenhang...

Die Frage wäre, ob du dich überhaupt auf so ein Arbeitsverhältnis einlassen wollen würdest? Hättest du Alternativen?

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HappyMe1984  16.04.2024, 22:54
@michi57319

Deine Aussage mit "maximal zwei mal befristen" stimmt halt leider so gar nicht, weder sachgrundlos noch mit Sachgrund. Das war der zentrale Anlass für meinen Kommentar.

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Restanspruch auf Arbeitslosengeld bleibt nach der Arbeitsaufnahme erhalten, und es wird neuer Anspruch erworben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
FrankaGirl  17.04.2024, 08:27

Und wie lange ist der neue Anspruch?

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Dein Anspruch auf Alg1 wird nur unterbrochen, für die Monate die du arbeitest, danach läuft es normal weiter!

Allerdings solltest du darauf achten und dir bestätigen lassen, wie lange deine befristete Anstellung geht, und diese dem Arbeitsamt unmittellbar mitteilen !