ALG 2 Bedarfsgemeinschaft berechen?

2 Antworten

Bei min. 1200 € Brutto können derzeit max. 300 € Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll vom Nettoeinkommen abgesetzt werden, dass ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, was dann auf die Leistungen mindernd angerechnet würde.

Voraussichtliches anrechenbares Einkommen deshalb, weil erhöhte notwendige und nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen von mehr als 70 € im Monat abgesetzt werden können, also der Betrag der dann über den 70 € liegen würde.

Theoretisch hätten sie dann monatlich 300 € mehr und im schlimmsten Fall normalerweise 230 €, weil ja nicht mehr als diese 70 € aufgebracht werden müssen.

Diese 70 € bleiben von den 100 € Grundfreibetrag, nach Abzug der darin enthaltenen 30 € Versicherungspauschale.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu, die dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht werden.

Hätten sie z.B. min. ein minderjähriges Kind, dann ginge die letzte Stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto und 10 % Freibetrag, also bei min. 1500 € Brutto max. 330 € Freibetrag.

Dann würde nach Abzug der 300 € Freibetrag ggf.um die 735 € an anrechenbarem Netto bleiben, dann würde es noch min. 73 € für den Regelbedarf geben + die 580 € Warmmiete.

Hoffy777 
Fragesteller
 29.04.2022, 10:32

also es wären dann 230-300 € mehr als nur ALG 2?

Es geht um eine ziemlich anstrgende Körperarbeit (und der Mann ist 60) und sei wollen natürlich sicher gehen dass es sich lohnt :)

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isomatte  29.04.2022, 10:40
@Hoffy777

Korrekt !

Bei dem Nettoeinkommen sind es min. 1200 € Brutto und dann kann er min. diese 300 € Freibetrag vom Nettoeinkommen abziehen und wenn er z.B. keine Fahrkosten hätte, dann wären es im Monat 300 € mehr für sie.

Müsste er angenommen für eine Monatskarte 100 € zahlen, dann müssen diese 70 € selber gezahlt werden, die übersteigenden 30 € könnten dann zusätzlich geltend gemacht werden, dann blieben angenommen nur diese 230 € mehr im Monat.

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Das Ehepaar wird doch mehr Geld haben, als bei ALG 2?

Ja, den Freibetrag auf Erwerbseinkommen i.H.v. mutmaßlich 300 €.

Es kämen mutmaßlich 735 € des Nettoderdienstes zur Anrechnung.

2 x 404 € + 580 € = 1.388 € - mutmaßlicher 735 € = 653 aufstockendes ALG 2.

Wie hoch ist der Bruttoverdienst des Ehemanns?

Davon hängt die Höhe des Freibetrages ab.

Hoffy777 
Fragesteller
 29.04.2022, 10:08

Brutto liegt bei 1300 €. Danke :)

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Agamemnon712  29.04.2022, 10:10
@Hoffy777

Dann müßte die Rechnung passen.

Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.

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isomatte  29.04.2022, 10:31

Die Frage nach dem Bruttoeinkommen kann man sich bei einem Netto von 1035 € sparen, da es dann auf jeden Fall bei min. 1200 € liegt und dann gibt es ohne minderjähriges Kind eh nicht mehr als derzeit 300 € Freibetrag den man geltend machen kann.

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