Darf ein Hartz IV Empfänger einen Job zum Mindestlohn ablehnen?
Ich bekomme ALG II und möchte sehr gerne wieder arbeiten gehen.
Da ich jedoch im Moment im Monat nach Abzug aller Fixkosten noch ca. 160 Euro zur Verfügung habe von denen ich 470 Euro Kindesunterhalt zahlen muss (theoretisch. Geht natürlich nicht) und zudem etwa noch weitere Kosten bei den Umgängen meinem Kind habe komme ich mit dem Geld bereits jetzt vorne und hinten nicht klar.
Würde ich einen Job zum Mindestlohn annehmen, würden sich meine finanziellen Schwierigkeiten noch einmal dramatisch verschlimmern, da ich dann jeden Monat etwa 60 Euro weniger Netto hätte als mein ALG II. Zudem müsste ich monatlich etwa 90 Euro für einen Fahrschein ausgeben. Es blieben mir also etwa 10 Euro zum Essen, trinken und für die Umgänge mit meinem Kind.
Zudem habe ich aktuell noch die LSK 3, die auch wegfällt wenn die Scheidung durch ist.
Muss ich einen Job zum Mindestlohn annehmen wenn ich dadurch nicht mehr in der Lage wäre mein eigenes Leben zu finanzieren?
6 Antworten
Du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und bist verpflichtet dafür zu sorgen das du mindestens den Mindestunterhalt zahlen kannst dazu gehört auch einen Job zum Mindestlohn anzunehmen. Die Fahrtkosten kannst du von der Steuer absetzen.
Natürlich musst du nicht weniger haben als ein Hartz-IV Empfänger der Selbstbehalt liegt bei Erwerbstätigen bei 1160€ und ist damit viel höher als Hartz-IV. Eventuell steht dir auch Wohngeld zu.
petergraeulich schrieb:
Würde ich einen Job zum Mindestlohn annehmen, würden sich meine finanziellen Schwierigkeiten noch einmal dramatisch verschlimmern, da ich dann jeden Monat etwa 60 Euro weniger Netto hätte als mein ALG II.
Dies ist falsch. Es gibt bei Erwerbseinkommen immer mehr Geld auf die Hand als bei reinem ALG II.
Denn das Erwerbseinkommen wird zunächst um viele § 11b Absetzbeträge bereinigt, und der Rest wird aufgestockt durch ergänzendes ALG II.
So hat man bei einem Minijob von 450,- immer 170,- mehr in der Tasche als mit reinem ALG II. Und bei einem Vollzeitjob zum Mindestlohn von zum Beispiel 1.200,- netto betragen die Absetzbeträge beim ALG II mindestens 300,- Euro - mehr mit hohen Fahrkosten usw.
Generell spricht laut SGB II § 10 Zumutbarkeit auch nichts gegen den Mindestlohn:
"(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
- sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist, [...]
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht."
Gruß aus Berlin, Gerd
Also solange der Job nicht sittenwidrig ist oder so spricht nichts dagegen den anzunehmen...
Wer sagt das du trotz Job weg vom jobcenter bist? Du hast Freibeträge auf dein Einkommen zu deinen Gunsten... die Fahrtkosten werden als Werbungskosten abgesetzt bei der Anrechnung.
Wenn du nur max. 1.200€ verdienst dann bist du unterhalb der Pfändungsgrenze und man darf dir nichts weg nehmen davon. Also kannst du die Unterhaltszahlung einstellen.
Niemand muss die Vorschläge des Jobcenters annehmen, da musst du natürlich selber in die Puschen kommen und dir einen Job suchen.