Ändert sich die Abschlagszahlung für den Strom nach einem Umzug?

2 Antworten

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Der vorherige Verbrauch der Vormieter wird als Grundlage für die neue Berechnung genommen plus einer Erhöhung aufgrund der allgemeinen Preisanstiege.

Einen Anspruch auf gleiche Einordnung wie in der jetzigen Wohnung hast Du also nicht.

Du kannst die Höhe deiner Abschlagszahlung mit dem Stromversorger abstimmen.

In der Regel wird ohne Wechsel des EVU beim Umzug die Abschlagszahlung nicht geändert, war bei uns dreimal so.