Verechnungsfrage zu einem Verbrauch mathematisch?

Hallo Leute, ich bräuchte mal Hilfe, ich habe irgendwie einen mathematischen oder logisch nachzuvollziehenden Denkfehler, den ich nicht lösen kann. Ich werde es mal versuchen verständlich zu erklären in einfachen Zahlen dargestellt..

Es geht um Heizölverbrauch/Abrechnung, wo das Heizöl bereits vor der Abrechnung bezahlt wurde.

  1. Ausgangssituation: Eine WEG mit nur zwei Eigentümern tanken Heizöl, Menge z.B 2500 Liter zu 1,00 = 2500 € und begleichen die Rechnung sofort jeweils mit 50% der Kosten (jeder 1250€)
  2. Der Verbrauch bzw, die Abrechnung des Heizöls wird über eine Firma erstellt (Techem, Minol, etc. etc.)
  3. Im Folgejahr ist der Gesamtverbrauch des Heizöls bei 1000 Liter bzw. Kosten von 1000€ festgestellt.
  4. Die Abrechnungsfirma errechnet das über die Zähler und bestätigt die Verbräuche/Kosten auf
  • Verbrauch Eigentümer 1 = 600 Liter/ 600 €
  • Verbruch Eigentümer 2 = 400 Liter/ 400€

Soweit alles nachvollziehbar!! Jetzt der Gedanke

Da, das Heizöl bereits zu 50/50 schon bezahlt wurde, muss man dann die Differenz in der Verbrauchsberechnung berücksichtigen???

Es wurden ja von den 1000 Litern, 500 Liter bereits von jedem Eigentümer bezahlt. wenn ich jetzt nur 400 verbrauch , sollte eine Partei eine Gutschrift von 100 L/€ und die andere Partei eine Nachzahlung von 100 L/€ haben???

In der NBK Abrechnung sind mit diesen Kosten und weiteren Kosten alles richtig aufgezeichnet. die Frage ist für mich. Differenz berücksichtigen????

Partei 1 müsste jetzt natürlich 600 L/€ bezahlen (was ja bis 500 L schon bezahlt ist)

Partei 2 dann 400 L/€

oder hebt sich das in der Gesamten NBK-Abrechnung auf, da Partei 1 dann eine "Gutschrift o. Nichtberechnung" von 600 € und Partei 2 von 400 €bekommen würde.

Ich habe da gerade einen Knoten im Kopf, den ich nicht so recht gelöst bekomme. Wenn ihr da mal Stellung nehmen könntet.

Für eure Mühe, schon einmal vielen Dank

Viele Grüße Rai

Berechnung, Nebenkostenabrechnung, Berechnungsgrundlage
Hartz4 Neuberechnung durch stattgegebene Rente. Muss ich mit Abzügen rechnen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Rentenantrag und Hartz 4 und der Berechnungsgrundlage. Ich bin körperlich schwerbehindert und erhalte neben meiner Rente, aus einer privaten Unfallschutz Versicherung, Hartz 4. Von dieser werden bereits von der Leistungsabteilung des Jobcenters Pauschal 30 € abgezogen. Ich habe Mitte 2020 Rente beantragt und es hat sich bis jetzt hingezogen. Ich hatte jetzt die letzte Untersuchung und wenn meinem Rentenantrag jetzt stattgegeben wird, und vom der Leistungsabteilung alles neu berechnet wird, werden dann auch wiederum diese 30 € vom Jobcenter noch mal abgezogen, da dies zu dem Vermögen angerechnet wird? Ich hab mir grad nur diese Frage gestellt und im Netz keine Antwort gefunden.

Zum Verständnis : Ich habe durch meine Schwerbehinderung erheblich viele Mehrausgaben, die mir auch nicht in vollem Umfang erstattet werden, welches auch vollkommen Ordnung ist. Gesetz ist Gesetz. Und ich kann es bisher ganz knapp stemmen. Eine Besserung ist bei mir nicht in Aussicht. Ich werde trotzdem weiterhin Aufstockung durch H4 erhalten, da mir nur eine kleine Rente zusteht (ca200€) 

Hab nur etwas Bammel, wenn ich plötzlich für jeden Monat, wo mir die Rente dann von 6/2020 an zurück gezahlt wird, ich nochmal selber noch drauf zahlen muss, weil es mir zu dem Zeitpunkt nicht zustand. Hier meine ich die 30€. Also, wenn ich am Ende der Berechnung, mir monatlich weniger zusteht, dann muss ich doch zusätzlich die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen. Hoffe es war verständlich ausgedrückt, mir kam grade einfach der Gedanke, da ja Pauschal vom Einkommen (Rente durch Unfallschutz) 30€ abgezogen werden.

Ich weiß auch gar nicht wie berechnet wird und ob ich nicht sowieso weniger erhalte.

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Berechnungsgrundlage, Wirtschaft und Finanzen

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