Abtreibung ist Mord, wieso ist jeder dafür?

10 Antworten

Abtreibung ist Mord

Nein, ist es nicht. Weder sind die Mordmerkmale erfüllt, noch kann man ungeborenes Leben ermorden. Eine Abtreibung ist eine Abtreibung.

Macht keinen sinn,

Doch. Du kannst Abtreibungen nicht verbieten, du kannst nur sichere Abtreibungen unter hygienischen Umständen verbieten.

wieso ist jeder dafür?

Keineswegs ist "jeder" dafür. Zum einen gibt es mE eine wachsende Communitiy an pro-Life-Anhängern und zum anderen bin auch ich zB nicht "für" Abtreibungen.

Ich bin für Aufklärung und Verhütung, so dass es gar nicht erst soweit kommen muss.

Dennoch kann ich akzeptieren, dass manchmal eine Frau ungewollt schwanger wird und aus Gründen, über die ich nicht zu urteilen habe, eine Abtreibung möchte und dann ist es auch "ok".

Meiner Meinung nach sollte keine Frau gezwungen werden, ein ungewolltes Kind auszutragen, auch wenn eine Abtreibung für mich selbst nicht in Frage kommt.

Was wäre denn die Alternative? Eine Frau zu zwingen, das Kind, das sie nie wollte, auszutragen? Wer das grundsätzlich für alle fordert, war noch nie schwanger.

Das würde bedeuten, der Körper der Frau wird ganze neun Monate lang fremdbestimmt. Über die langfristigen Folgen muss man sich nur mal kurz Gedanken machen.

Mit Wunschkind kann eine Schwangerschaft ein wunderbarer Zustand sein, du genießt die Zeit und freust dich über deine Kugel. Die lästigen Begleiterscheinungen - Unterleibsschmerzen, regelmäßige Übelkeit, permanentes Sodbrennen, Stimmungsschwankungen, Blasenschwäche, Schlafstörungen und so weiter nimmt man in Kauf, weil man sich ja schon auf das Kind freut. Aber sogar mit Wunschkind ist eine Schwangerschaft auch ein beängstigender Zustand. Der Körper verändert sich wie nie zuvor und du bist dem machtlos ausgeliefert. Ich weiß, der Vergleich hinkt, aber: stell dir mal vor, du hättest einen schnell wachsenden Tumor, der für alle möglichen körperlichen Einschränkungen sorgt, der deine kompletten Organe verschiebt und du könntest ihm sogar beim wachsen zusehen. Ist die Vorstellung nicht irgendwie gruselig?

Ich kann mir nicht mal ansatzweise vorstellen, wie schlimm es sein muss, ein ungewolltes Kind austragen zu müssen.

Und dann ist da ja noch die Geburt an sich. In Deutschland sind ca. 30% aller Geburten Kaiserschnitte, also eine massive, große Bauch-OP mit jeder Menge möglicher Spätfolgen (Wucherungen, Verwachsungen, beeinträchtige Funktion der Eierstöcke, Unfruchtbarkeit, Wundschmerzen, erhöhtes Risiko einer Plazenta accreta,...) und Komplikationen (Lungenembolie, starker Blutverlust, Thrombosen, ...) Bei den restlichen Geburten wird in etwa 30% der Fälle ein Dammschnitt gemacht - also das Gewebe zwischen Scheide und After durchgeschnitten. Es kommt auch nicht so selten vor, dass das Gewebe von selbst einreißt, wenn der Kopf des Kindes sich seinen Weg bahnt.

Der Beckenboden wird durch Schwangerschaft und Geburt massiv belastet. In einer britischen Studie gaben 38% aller befragten Frauen noch 12(!) Jahre nach der ersten Geburt an, eine persistierende (dauerhafte) Inkontinenz zu haben. Stell dir mal vor, was das bedeutet: du kannst nicht lachen, husten oder hüpfen, ohne ein paar Tropfen zu pinkeln.

Nicht weniger als 85 Prozent aller vaginal gebärenden Frauen müssen mit irgendeiner Verletzung ihrer Genitalien, Überdehnung und Abrissen der tragenden Muskeln und Bindegewebsplatten des Beckenbodens oder sogar dem Einreißen der Schließmuskeln des Enddarms rechnen, so beziffert es eine Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2015.

Das Spektrum reicht von oberflächlichen Dammrissen etwa an den Schamlippen oder der Scheidenschleimhaut, die häufig unbehandelt wieder abheilen, bis hin zu tiefen Dammrissen, die quer durch den Beckenboden gehen und im schlimmsten Fall auch den Analkanal erreichen.

Als Konsequenz der Geburtstraumata und des geschwächten Beckenbodens können später innere Organe wie die Gebärmutter durch die Scheide nach außen vorfallen, oder die Harnblase beult zum Beispiel die Vaginalwand aus und drückt sich in die Scheide hinein. Weitere Beeinträchtigungen sind Harninkontinenz oder Verlust der Kontrolle über den Darmschließmuskel, was mit unwillkürlichem Abgehen von Winden oder flüssig-schmierigem bis sogar festem Stuhl – einer so genannten Fäkalinkontinenz – einhergeht.

Das sind schon mal jede Menge körperliche Folgen für die Frau, die durch eine Abtreibung zu vermeiden sind, wenn das Kind nicht gewollt ist. Ich habe es echt so satt, dass auch hier im Forum immer so getan wird, als wäre das Schlimmste an Geburt und Schwangerschaft ein paar Streifen auf dem Bauch und ein paar Kilo mehr.

Ich kann schon auch gut verstehen, dass es für den Mann schwer ist, wenn er das Kind eigentlich wollte und die Frau es trotzdem abtreibt. Aber die Frau macht das ja nicht, weil sie einfach garstig ist. Sondern vielleicht, weil die Beziehung nicht stabil genug ist, weil sie weiß, dass sie und der Partner keine guten Eltern wären, weil sie erkennt, dass beide zu unreif sind oder, oder..

Leider wird die Verantwortung für die Verhütung nur allzu oft der Frau zugeschustert. Männer wollen kein Kondom benutzen, weil "sie dann weniger spüren", und so weiter.

Verhütungspannen sind demnach die Schuld der Frau und sie soll mit den Folgen leben. Eine ähnliche Argumentation habe ich schon öfters gehört, gerade aus dem eher christlichen Milieu. So, als ob die ungewollte Schwangerschaft Gottes Strafe für Sex außerhalb der Ehe darstellen würde; eine Strafe, welche man dann annehmen muss, weil man (bzw. natürlich Frau!) ja überhaupt Sex hatte..

Dabei sind Kinder keine "Strafe" für Geschlechtsverkehr, sondern ein Geschenk. Und Geschenke kann man ablehnen. Das ist völlig legitim.

Natürlich sollte nur Sex haben, wer (auch geistig) reif genug ist, sein Handeln und die möglichen Folgen zu überblicken. So ist es aber nun mal nicht. Es haben kaum aufgeklärte Minderjährige ebenso Sex wie Frauen in prekären Verhältnissen, die glauben, damit einen Mann "halten" zu können. Oder die sich ihre Drogensucht damit verdienen und kein Geld für die Pille haben. Oder betrunkene Menschen auf Partys, die das Kondom vergessen. Oder Männer, die während dem Sex heimlich das Kondom entfernen ("Stealthing"). Oder Typen, die der Partnerin versichern, "ihn vorher rauszuziehen", "da wird schon nichts passieren". Oder Frauen, die Antibiotika verschrieben bekommen haben, die dafür sorgen, dass die Pille nicht mehr wirkt - ohne dass die Frau davon wusste.

All diese Menschen haben Sex, egal ob ich persönlich nun finde, dass das gut ist oder nicht. Aber ich bin nicht diese anderen Menschen und ich bin nicht fehlerfrei genug, ihnen zu sagen "selbst schuld, da hättest du mal lieber keinen Sex gehabt/ da hättest du mal lieber besser aufgepasst/ dich besser informiert/ nicht ausgerechnet mit diesem Typ geschlafen".

Ich jedenfalls könnte keiner verzweifelten Frau, die einen (vielleicht einmaligen) Fehler gemacht hat, sagen "Du bist selbst schuld, warum lässt du dich auch vögeln. Jetzt musst du den ganzen Rest deines Lebens mit den Konsequenzen leben, weil du einmal eine dumme Entscheidung getroffen hast".

Von daher bin ich für das Recht auf Abtreibung und werde dieses auch immer verteidigen.

Es wird auch gerne mal vergessen, dass Frauen nicht nur bei One-Night-Stands schwanger werden, wo nachlässig oder gar nicht verhütet wurde. Ungewollte Schwangerschaften passieren auch in langjährigen Beziehungen oder sogar Ehen. Was ist mit der Frau, die schon drei Kinder hat und für ein viertes weder die Kraft noch die Ressourcen hat?

Und: nur weil Abtreibungen verboten sind, heißt das nicht, dass dann keine durchgeführt werden. Entweder es gibt sie heimlich unter medizinisch/hygienisch fragwürdigen Umständen, oder die betroffenen Frauen gehen ins Ausland. Als der "stern" 1971 seine berühmte "wir haben abgetrieben"-Story veröffentlichte, waren Abtreibungen in Deutschland ja auch noch komplett illegal. Und Engelmacherinnen gab es schon im Mittelalter.

Jede Frau, die eine Abtreibung vornimmt, hat einen guten Grund dafür und sei es ihre eigene psychische Gesundheit. Ja, sie nimmt dadurch dem Kind die Chance auf Leben, das kann man nicht wegdiskutieren. Aber sie gibt sich selbst die Chance, psychisch und physisch gesund weiterzuleben. Und das sehe ich eben als wichtiger an.

anonym71992299 
Fragesteller
 05.05.2022, 14:01

Und du denkst ich lese mir das durch 😂

1
Elli113  05.05.2022, 14:05
@anonym71992299

Du hast gefragt. Ich habe eine differenzierte Antwort gegeben.

Wenn du intellektuell damit überfordert bist, die Antwort zu lesen, ist das ja nicht mein Problem.

7
princesskenny  05.05.2022, 20:59
@anonym71992299

Das ist kein Roman, sondern eine ausführliche Antwort. Du willst antworten also les dir die dann auch durch, aber tust du ja wahrscheinlich nur nicht weil du keine andere Meinung als deine eigene akzeptieren kannst und du nicht ertragen kannst wenn Leute nicht der selben Meinung sind wie du.

5
Samia2605  13.05.2022, 00:53
@anonym71992299

Was bist du für ein dummer Mensch. Frägst und dann zu dumm oder faul zu lesen 🤣 Hahah depp

0
kwon56  05.05.2022, 20:30

Siehe StGB, 218.

0
Elli113  05.05.2022, 21:32
@kwon56

Was hat dieser Kommentar mit meiner Antwort zu tun?

Soll ich jetzt schreiben: siehe auch 218a?

2

Eine Frau muss entscheiden ob sie das Kind bekommen möchte oder nicht und das ist keine leichte Entscheidung aber trotzdem werden sie gefällt. Es hat viele Gründe wieso sie nicht für ein Kind bereit ist: zu Jung/Alt,Verhütung ging schief, wegen dem Beruf den man hat bzw nicht hat, Finanziell, Vergewaltigung, Gefahr für die Mutter/Kind, das Embryo ist nicht lebensfähig/behindert uvm.

Und da sollte man ihr die möglichkeit geben es auf Sichere Seite zu machen und nicht durch Pfuscher, selbstversuche zu machen sei es das man dann "Unfälle" aus größeren höhen hat, das man etwas trinkt/isst, was nicht gut ist oder man wendet in dem Bereich gewalt an bzw. führt etwas ein damit es "verschwindet". Das wurde schon früher gemacht bevor es legale möglichkeiten gab und viele Frauen sind dabei auch gestorben bzw hatten danach schwere verletzungen, und es würde auch wieder so passieren, wenn es keine legale möglichkeiten geben würde, wobei da das sicherste wäre dann dorthin zu gehen wo es erlaubt ist. Wenn sich eine Frau gegen ein Kind entscheidet sollte man das akzeptieren auch, wenn es einem selber nicht passt. Es ist ihr Körper und ihre Entscheidung!

Es liegt nicht nur an der Frau zu verhüten und Männer sind auch dabei sollten sich darum kümmern das keine ungewollte Schwangerschaft passieren kann. Es kann auch vorkommen das man trotz Verhütung Schwanger wird soll man dann auch sagen: Pech gehabt?

Sowas darf nicht verboten werden, man soll es jeder Frau selber überlassen und ihr dann dabei helfen das es richtig gemacht wird.

In Polen sind Frauen gestorben, weil man ihnen trotz toter Babys im Mutterleib und die Gefahr von Blutvergiftung und möglichen Tod der Mutter, diese nicht entfernt worden und sie sind dann im Krankenhaus gestorben obwohl man sie hätten retten können, weil man dort Abtreibungen verbietet bzw. selbst in Notfällen angst hat diese durchzuführen. Eine Frau war mit Zwilligen schwanger aber eins starb im Mutterleib und anstatt es zu entfernen und damit den anderen Zwilling und die Mutter zu retten, wartete man darauf das auch das andere stirbt und dann auch erst Tage später werdn die beiden toten entfernt werden, der Mutter ging es währendessen immer schlechter und das es dann zu spät für sie war, haben sie trotzdem versucht die Schuld der Mutter zu geben anstatt offen zu sagen woran es lag das ihr nicht geholfen wurde!

Sterntaler92  05.05.2022, 20:34

Sie muss sich nicht entscheiden. Sie meint, sich entscheiden zu dürfen.

0
FloraFinia17  06.05.2022, 08:09
@Sterntaler92
Sie meint, sich entscheiden zu dürfen.

Du meinst die Frau nimmt frecherweise einfach ihr Menschenrecht in Anspruch über ihren Körper entscheiden zu dürfen? Was fällt ihr nur ein!

4
Sterntaler92  06.05.2022, 11:05
@FloraFinia17

Dieses Rechr kann ich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht finden. Dafür finde ich unter Art. 3 das Recht auf Leben ( des Embryos)

0
FloraFinia17  06.05.2022, 12:42
@Sterntaler92
Dieses Rechr kann ich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht finden.

Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Selbstbestimmungsrechten und ist ein Menschenrecht.

Dafür finde ich unter Art. 3 das Recht auf Leben ( des Embryos)

Wo genau soll das stehen?

Im STGB unter Artikel 3 lese ich z.B. etwas anderes.

3
Sterntaler92  06.05.2022, 15:17
@FloraFinia17

Wo das stehen soll? In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Willst du gerade ernsthaft sagen, dass du hier mit Menschenrechten um dich wirfst und dabei gar nicht weißt, was die Menschenrechte sind?

Godzilla-Facepalm

0
FloraFinia17  06.05.2022, 15:41
@Sterntaler92

Ich bin Mitglied bei Amnesty International. Um dir etwas auf die Sprünge zu helfen: Amnesty International ist die größte Menschenrechtsorganisation der Welt.

Aus diesem Grund sind mir die Menschenrechte im Gegensatz zu dir geläufig.

Frauen zum austragen und gebären eines Babys zu zwingen, verstößt gegen das Recht auf Gesundheit, auf moralische Autonomie und Entscheidungsfreiheit und auf das weltweit anerkannte Menschenrecht auf selbstbestimmte Mutterschaft.

Die freie Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht innerhalb des Selbstbestimmungsrechts.

Menschenrechte sind bedingungslos und dürfen niemals verletzt werden. Andernfalls wären Menschenrechte sinnlos.

4
FloraFinia17  06.05.2022, 15:46
@Sterntaler92

Und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel 3 steht nichts von Embryonen. Ich weiß nicht, wo du das gelesen haben willst.

2
Sterntaler92  06.05.2022, 16:18
@FloraFinia17

Wo du Mitglied bist oder nicht, ist völlig unerheblich, da es nicht nachprüfbar ist. Außerdem sagt es rein gar nichts über deine Fachkompetenz aus, den jeder Dulli kann bei Amnesty international Mitglied werden.

Nur gut bequellte Fakten sind in einer Diskussion sachdienlich. Die AEMR ist eindeutig: "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."

Ein "Menschenrecht auf selbstbestimmte Mutterschaft", wie du es nennst, ist dagegen in der kompletten Liste nicht zu finden. D. H.: Es existiert nicht.

Aber gehen wir mal davon aus, es gäbe dieses Menschenrecht: Eine Abtreibung liese sich damit dennoch nicht rechtfertigen, da die Frau ja vor dem Geschlechtsverkehr weiß, dass das Risiko einer Schwangerschaft besteht.

Eine Abtreibung ist nur ein Versuch, sich den daraus resultierenden Verpflichtungen zu entziehen.

0
FloraFinia17  06.05.2022, 16:29
@Sterntaler92
"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."

Und wie kommt man darauf, dass mit "jeder" auch Embryonen gemeint sind?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil angedeutet, dass Embryonen in keinem Fall als Gegenstände angesehen werden können. Allerdings sagte das Gericht auch nicht, dass der Embryo eine Person sei.

Wenn der europäische Gerichtshof für Menschenrechte Embryonen nicht klar als Personen klassifiziert, wie sollen diese dann über dieselben Menschenrechte verfügen?

2
Sterntaler92  06.05.2022, 16:32
@FloraFinia17

Das sagt uns Artikel 2: "Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand."

0
Sterntaler92  06.05.2022, 16:47
@FloraFinia17

Das, was du da angibt, sind keine international anerkannten Menschenrechte, sondern Einzelstaatlich gewährte Rechte. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

0
FloraFinia17  06.05.2022, 16:55
@Sterntaler92

Ich interpretiere Artikel 2 so, dass jeder die gleichen Rechte hat unabhängig davon wo er geboren wurde. Die Rechte aber erst ab der Geburt gelten.

Ich habe diesbezüglich jetzt eine Frage gepostet.

0
Sterntaler92  06.05.2022, 17:26
@FloraFinia17

Da wirst du keine allgemeingültige Antwort erhallten, denn jeder wird es sich so auslegen, wie er es gerade braucht.

0
FloraFinia17  06.05.2022, 17:55
@Sterntaler92

https://www.imabe.org/imagohominis/imago-hominis-3/2004-praeventivmedizin-ii/faellt-das-ungeborene-kind-unter-den-schutz-von-artikel-2-emrk-der-fall-vo-v-france-vor-dem-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr

"das ungeborene Kind nicht als „Person" anzusehen sei, die „direkt“ unter dem Schutz des Art. 2 EMRK stehe. Selbst wenn das ungeborene Kind ein Recht auf Leben hätte, wäre es implizit beschränkt insbesondere durch Interessen bzw. Rechte der Mutter."

Siehe Kommentar von Wilmaed unter meiner Frage.

0
FloraFinia17  06.05.2022, 18:16
@Sterntaler92

Nein, denn hier:

https://www.imabe.org/imagohominis/imago-hominis-3/2004-praeventivmedizin-ii/faellt-das-ungeborene-kind-unter-den-schutz-von-artikel-2-emrk-der-fall-vo-v-france-vor-dem-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr

steht doch die Antwort.

"Fällt das ungeborne Kind unter den Schutz von Artikel 2 EMRK?"

Du hast doch die ganze Zeit von Artikel 2 gesprochen?

"Keine dieser Einschränkungen sei jedoch auf Ungeborene anwendbar. Würde man daher Ungeborene von Art. 2 EMRK erfasst sehen, wäre deren Lebensrecht „absolut“ geschützt; dies hätte etwa zur Folge, dass Abtreibungen nicht einmal bei Lebensgefahr der Schwangeren zulässig wären, sodass das ungeborene Leben als höherer Wert angesehen werden müsste als das Leben der Frau"

,,Der EGMR resumiert schließlich auf Basis der Vorjudikatur, dass das ungeborene Kind nicht als „Person" anzusehen sei, die „direkt“ unter dem Schutz des Art. 2 EMRK stehe. Selbst wenn das ungeborene Kind ein Recht auf Leben hätte, wäre es implizit beschränkt insbesondere durch Interessen bzw. Rechte der Mutter."

0
Sterntaler92  06.05.2022, 19:22
@FloraFinia17

ich zitiere aus Diener Quelle: " Es sei jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass in bestimmten Fällen der Schutz des Artikels 2 EMRK auch auf Ungeborene ausgedehnt werden könnte – freilich mit den bereits angesprochenen Beschränkungen."

Wie ich sagte: Auslgegungssache.

0
FloraFinia17  06.05.2022, 20:34
@Sterntaler92

Mit bestimmten Fällen ist aber sicherlich nicht gemeint, das Recht des ungeborenen gegen das Recht der Mutter aufzuwiegen. Das ungeborene schon Rechte haben, ist richtig, aber nicht wenn die Menschenrechte der Mutter betroffen sind. Und das steht auch ganz deutlich in dem Artikel.

0
Sterntaler92  06.05.2022, 20:38
@FloraFinia17

Jup. Aber falls du so wieder auf dein "Recht auf selbstbestimmte Mutterschaft" hinauswillst: Da dies kein Menschenrecht ist, ist hier kein Widerspruch vorhanden. Betroffene Menschenrechte der Mutter können z.B: das Recht auf Leben sein, wenn die Schwangerschaft schwere Komplikationen verursacht.

Aber wir reden hier ja von einem "Hab kein Bock aufs Kind" als Abtreibungsgrund.

0
FloraFinia17  06.05.2022, 20:43
@Sterntaler92

Die Diskussion ist für mich beendet. Nicht böse gemeint, aber wir werden andernfalls auch in 2 Wochen noch diskutieren und dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Schönen Abend dir.

1

Bei so einem heiklen Thema wäre eine klare Wortwahl gut.

§ 211Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Ob die Kriterien bei einer Abtreibung erfüllt sind ist eine Frage der Ethik und der gesellschaftlichen Übereinkunft.

Du solltest auch nicht meinen, dass JEDER dafür ist.

Ansonsten sollte die Frage überwiegend von den Frauen beantwortet werden, die sich in so einer schwierigen Entscheidungsphase befinden.

Ich wäre grundsätzlich gegen Abtreibung, maße mir aber nicht an, mein Empfinden anderen Menschen aufzuzwingen.

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass die Entscheidung, ob eine Schwangerschaft fortgeführt wird oder nicht, einzig und alleine von der Person getroffen werden sollte, die das ungeborene austragen und gebären muss.

Für manche Frauen ist eine Schwangerschaft und insbesondere eine Geburt ein traumatisches Ereignis, auch wenn das Kind gewünscht war. Eine Frau zum austragen und gebären eines Babys, was sie aus welchen Gründen auch immer (dazu bin ich nicht befähigt ein Urteil zu fällen) nicht möchte, halte ich für unmoralisch.

Ich halte eine Abtreibung ebenfalls für unmoralisch, da man einem ungeborenen Lebewesen die Chance auf ein Leben nimmt, das lässt sich auch gar nicht wegdiskutieren.

Dennoch muss man sich eben zwischen der Frau und dem ungeborenen entscheiden, denn ein bisschen austragen geht nicht und da bin ich eben ganz klar der Meinung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die bereits längst über ein Bewusstsein, eine Persönlichkeit, Schmerzempfinden usw. verfügt, über dem Recht des ungeborenen Babys steht, welches all das noch nicht hat.

PS: Strafrechtlich gesehen ist Abtreibung kein Mord.

Eine Frau zum austragen und gebären eines Babys zu zwingen ist allerdings nicht menschenrechtskonform und somit auch nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar.

kwon56  05.05.2022, 20:28

Paragraf 218 StGB: Abtreibung ist Mord. Gerade nachgesehen.

0
ScarletWitch1  05.05.2022, 20:50
@kwon56

Der Paragraf ist längst veraltet und gehört abgeschafft! Wieso soll dann Abtreibung Mord sein, während es "nur" eine gefährliche Körperverletzung und Schwangerschaftsabbruch ist, wenn ein anderer auf den Bauch tritt, schlägt, einsticht und will dem ungeborenem schaden und dabei auch der werdenen Mutter und das Baby stribt dabei? Das wäre/ist Mord wird aber wird nicht so bestraft! Selbst, wenn es im 9. Monat ist, das Ungeborene ganz gesund, wird es dann nicht als Mord bezeichnet, wenn es durch eine Gewalttat getötet wird.

0
ScarletWitch1  05.05.2022, 21:38
@Sterntaler92

Wieso Totschlag, wenn zb. der werdene Vater nicht will das das Kind zur Welt kommt und dann mit einem Messer auf den Bauch einsticht (dort wo das ungeborene ist) um das ungeborene zu töten! Oder, wenn man auf dem Bauch tritt um es zu töten. Das macht er doch im vollen Wissen das ungebore zu töten und ggf. auch die Mutter. Und das ist für Mord und kein Totschlag.

1
FloraFinia17  06.05.2022, 07:48
@kwon56

Abtreibung ist kein Mord!

Wenn du wissen möchtest, wie Mord definiert ist, bist du bei 218 sowieso falsch. 211 ist der Paragraph, den du suchst.

In Deutschland verfügt ein Baby erst ab dem Zeitpunkt der Wehen über alle in Deutschland geltenden Menschenrechte.

Ein Embryo ist gesetzlich weder als Mensch definiert, noch hat er dieselben Rechte, folglich kann es sich auch nicht um einen Mord handeln.

2
FloraFinia17  06.05.2022, 07:50
@Sterntaler92

Nein zu Mord gehören nicht nur eine bewusste Absicht, sondern Habgier, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Mordlust usw. All das trifft auf eine Abtreibung nicht zu, ganz davon zu schweigen, dass es gesetzlich auch nicht als Mord definiert ist.

1
FloraFinia17  06.05.2022, 07:52
@ScarletWitch1

Nein es ist gesetzlich Körperverletzung. Bei Messerstichen in den Bauch vielleicht auch versuchte Tötung. Aber nicht wegen dem ungeborenen, sondern wegen der Mutter. Ein ungeborenes hat in Deutschland bis zum Zeitpunkt der Wehen kaum Rechte. Deshalb ist eine Abtreibung gesetzlich auch kein Mord.

0
Elli113  06.05.2022, 08:39
@kwon56
Paragraf 218 StGB: Abtreibung ist Mord. Gerade nachgesehen.

Wo hast du das denn nachgelesen? Im deutschen StGB jedenfalls nicht, denn das unterscheidet klar zwischen Straftaten gegen das Leben Geborener (§211-Mord, 212-Totschlag) und Straftaten gegen Ungeborene (§218, 218a).

Ein Mord kann es schon deshalb nicht sein, weil keines der Mordmerkmale des §211 StGB bei einer Abtreibung verwirklicht wird.

1
Elli113  06.05.2022, 08:45
@Sterntaler92
Zu Mord gehört eine bewusste Absicht.

Nein. Du beziehst dich auf den Vorsatz, der muss aber grundsätzlich vorliegen, damit eine Strafbarkeit in Betracht gezogen werden kann (s.a. §15 StGB), mit Ausnahme der explizit genannten Fahrlässigkeitsdelikte, beispielsweise §§ 222, 229, 306d StGB).

Damit aus einem Totschlag ein Mord wird, muss mindestens eines der Mordmerkmale des §211 StGB verwirklicht werden.

1
kwon56  06.05.2022, 13:24
@Elli113

Im Internet. Die Frage ist, ab wann beginnt der Mensch? Ab Zeugung!

0
Elli113  06.05.2022, 13:29
@kwon56

Also was jetzt? Im StGB oder irgendwo im Internet?

Deine Behauptung, in §218 stünde, dass Abtreibung Mord wäre, ist jedenfalls falsch, denn das steht da nicht.

Die Frage ist, ab wann beginnt der Mensch? Ab Zeugung!

Das kannst du ja gerne so sehen, es ist aber umstritten. Denn sogar die meisten Lebensschützer proklamieren, dass menschliches Leben erst bei der Befruchtung entsteht, die durchaus bis zu fünf Tage NACH dem Zeugungsakt stattfinden kann.

1

Es gibt viele gute Gründe für eine Abtreibung

  • ungewollte Schwangerschaft und nicht die geistige / finanzielle Reife, um ein Kind zu ernähren
  • Kind entsteht durch Vergewaltigung
  • das Kind gefährdet das Leben der Mutter

Für Abtreibungen zu sein bedeutet nicht, dass man Anti-Baby ist. Es gibt aber manchmal Situationen im Leben, in dem man diese schwere Entscheidung treffen muss.

Keine Frau hat zum Spaß eine Abtreibung. Für die meisten ist das ein sehr emotionales und auch traumatisches Erlebnis, selbst wenn sie das Kind nicht wollten.

Man kann eine Frau nicht davon abhalten, abzutreiben, wenn sie das wirklich tun will. Wenn es im eigenen Land nicht erlaubt ist, dann geht sie eben in eines, wo es geht. Dort sind die medizinischen Gegebenheiten aber meist nicht ausgeprägt, dh bei der Abtreibung riskiert sie auch ihr eigenes Leben. Manche machen es sogar selbst. Google doch mal nach Abtreibung mit Kleiderbügel, wenn Du den Mumm dazu hast.

Es ist richtig und wichtig, dass man Frauen eine medizinisch hochwertige Abtreibung ermöglicht, wenn diese sich dafür entscheiden. Eine Frau ist nicht nur ein Gefäß, das zum Kinder kriegen da ist.

TsukiWriter  05.05.2022, 11:01

Der letzte Satz ist sehr wertvoll.

6
Noeru  05.05.2022, 11:22
@anonym71992299

Du kannst ja einer anderen Meinung sein, aber um einer Diskussion standhalten zu können, bräuchtest Du erstmal Argumente. Und "Nö" ist kein Argument.

9