Abnahme vom Aufzug?
Könnte jemand die folgenden Fragen beantworten? Es handelt sich dabei um einen Aufzug.
a. Wer ist für solche Abnahmen zuständig?
b. Wer ist für die Wartung während des Betriebes zuständig?
c. Welche Prüffristen gibt es ?
d. Wie könnte ein dazugehöriges Prüfprotokoll einer bereits bestehenden und im Betrieb befindlichen Anlage aussehen?
e. Welche Normen gelten für Prüfung und Wartung?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Technik
Hallo jkLisa
- In der Regel der TÜV, Dekra, GTÜ usw.
- Die beauftragte Wartungsfirma.
- Abwechselnd wird jährlich die Zwischenprüfung oder die Hauptprüfung durchgeführt. Bei der Hauptprüfung werden die Fangvorrichtung und einige Sicherheitsschalter geprüft.
- In der Regel werden hier die Mängel eingetragen.
5. Zur Zeit ist das die EN81-20. https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Auf_lange_Sicht_Aufzuege_nach_EN_81-20_50_planen_2499566.html
Gruß, Franky
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Computer- und Techniknerd seit den 80ern.
Der TÜV üvberprüft einen Aufzug jährlich
Die Wartung wird von einer Aufzugsfirma, meist dem Hersteller, durchgeführt