Abmahnung Gültig?
Heute Hatte mein Chef ein Gespräch mit Mir und es waren 2 Vorgesetzte Auch im Raum dabei, also zu 4 waren wir und er hat mir eine Mündliche Abmahnung gegeben wegen Fehltagen (Krankheitstagen), und meine Frage ist, ist die Abmahnung wirksam oder nicht weil ich nichts schriftliches Bekommen habe zum Unterschreiben
5 Antworten
Für eine Abmahnung gibt es keine Formerfordernis, allerdings kann eine mündlich erteilte Abmahnung auch nicht als Beweis in einem Gerichtsverfahren verwendet werden, wenn sie nicht dokumentiert ist.
Abgesehen davon hat eine Abmahnung wegen nachgewiesenen Krankheitstagen keinen Sinn, denn Krankheit ist kein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen.
Nein, eine Abmahnung ist grundsätzlich nicht an die Schriftform gebunden. Auch eine mündliche Abmahnung kann wirksam sein. In der Regel wird eine Abmahnung jedoch aus Beweiszwecken schriftlich erfolgen
Hier kopiert,
Ja diese ist wirksam ob du es hoeren willst oder nicht
Da wir die ganze Geschichte nicht genau kennen was er gemacht hat gilt...Arbeitnehmer dürfen nicht abgemahnt werden, nur weil sie krank sind. Abmahnungen wegen Krankheit sind nur bei einer fehlenden oder zu spät eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich. Auch vorgetäuschte Krankheiten sind ein möglicher Grund für eine Abmahnung – mitunter sogar für eine fristlose Kündigung.
Eine Abmahnung muss nicht schriftlich erfolgen um gültig zu sein. Unterschrieben werden muss sie auch nicht (ist ja nichts wo man "zustimmen" müsste)
Allerdings steht es dir frei Widerspruch (und das am Besten schriftlich) einzulegen Wenn ihr einen Betriebsrat habt, kann da u.U unterstützt werden - sonst muss das im Zweifel vor dem Arbeitsgericht ausgekaspert werden ob die Gründe hier für eine Abmahnung reichen
Wurdest du denn abgemahnt, weil du einfach krank bist? Oder weil du dich nicht richtig abmeldest / Atteste nicht rechtzeitig vorlegst usw?
die ist wirksam, es sind genügend Zeugen vorhanden
wegen Krankheitstagen, wie das? hat da jemand seine Krankmeldung nicht abgegeben?
Das ist schlichtweg falsch