Konsequenzen einer Abmahnung?

4 Antworten

Die wichtigste Konsequenz einer Abmahnung ist sicherlich, dass es hier möglicherweise eine arbeitsrechtliche Pflichtenverletzung gab und der Arbeitgeber den formalen Weg der Abmahnung gegangen ist. Der Arbeitgeber hätte auch ein Personalgespräch oder eine Ermahnung wählen können. Er hat sich für eine Abmahnung entschieden. Unabhängig von der arbeitsrechtlichen Einordnung sollte diese Botschaft auf jeden Fall hinterfragt werden. Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass Arbeitgeber nicht leichtfertig Abmahnungen aussprechen. Also erst einmal reflektieren, was ist da eigentlich passiert.

Arbeitsrechtlich kann, muss jedoch nicht die Abmahnung eine Kündigung vorbereiten. Oft genannte Mechanismen in der Art, nach ein oder 2 Abmahnungen dürfte eine Kündigung ausgesprochen werden Stimmen einfach nicht. Nur weil eine Abmahnung ausgesprochen wurde, heißt es noch lange nicht, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Rein arbeitsrechtlich besteht die Möglichkeit gegen die Abmahnung vorzugehen. Zum einen kann die Entfernung aus der Personalakte beantragt werden zum anderen kann eine Gegendarstellung verfasst werden.

Schließlich gibt es, auch wenn nicht sehr häufig, Regelungen die an eine beanstandungsfreie Mitarbeit knüpfen. Dies etwa bei Sonderzahlungen. Eine Abmahnung kann dies negieren.

Zusammenfassend ist eine Abmahnung in der Regel zumindest ein Grund vertiefte darüber nachzudenken, warum die Abmahnung ausgesprochen wurde. Selbst wenn an der Abmahnung nichts dran ist

Bei der 2 aus gleichem Grund gibts die Kündigung !

Familiengerd  05.11.2019, 14:43

Das ist so allgemein unzutreffend.

Ob für eine Kündigung schon nur eine wegen der gleichen Verfehlung bereits ausgesprochene Abmahnung reicht oder ob es zwei, drei, ... sein müssen, hängt alleine von der Art der Verfehlung, ihren Auswirkungen, den sonstigen Umständen (z.B. Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers) und der Abwägung der gegenseitigen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

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Meistens keine.

Eine Abmahnung weist auf Fehlverhalten hin und verlangt künftig Besserung. Sofern der gleiche Grund nicht noch einmal vorkommt, macht es rein rechtlich nichts, sofern du keine Konventionsstrafe im Vertrag hast. Dann kann man dich für eine Verfehlung u.a. zur Kasse bitten.

Familiengerd  05.11.2019, 14:37
sofern du keine Konventionsstrafe im Vertrag hast. Dann kann man dich für eine Verfehlung u.a. zur Kasse bitten.

Nein.

Wegen Verfehlungen gegen arbeitsvertragliche Pflichten dürfen nur in wenigen bestimmten Fällen vereinbarte Vertragsstrafen verhängt werden - z.B. bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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Das man ab sofort in jeder Sekunde genau beobachtet wird. Und bei erneuten Bewerbungen wird das auch definitiv entweder Thema sein oder Ausschlusskriterium.

floppydisk  04.11.2019, 21:28

Aha, wie soll ein künftiger Arbeitgeber denn davon erfahren?

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Marelou  04.11.2019, 21:30
@floppydisk

Naja man kann natürlich auch lügen über das was man vorher gemacht hat.

Es gibt AGs die sich bei den anderen erkundigen.

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floppydisk  04.11.2019, 21:45
@Marelou

Das mit erkundigen ist nicht. DSGVO. Man darf den Namen des Bewerbers ggü Dritten in keinster Weise erwähnen. Referenzen dürfen nicht mehr eingeholt werden.

Und etwas wegzulassen ist keine Lüge. Es gibt Dinge, die gehören nicht in ein Gespräch.

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Marelou  04.11.2019, 21:58
@floppydisk

Du arbeitest im Personal? Solche Fragen werden ständig gestellt. In welcher Welt lebst du denn? Und erkundigen verboten oder nicht. Dir ist bewusst dass das alles Menschen sind und sich Menschen durchaus auch privat kennen oder Kooperationen pflegen und / oder voneinander abhängig sind?

In allen (bestimmt an die 30) Bewerbungsgesprächen die ich in meinem Leben hatte, wurde jedes Mal, in diesem Bereich mindestens 2 Fragen gestellt. Und ich glaube nicht dass ich damit alleine dastehe.

Ist allerdings erstrebenswert wenn du so korrekt handelst. 👍

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