Abiturzeugnis als Jurist mit Berufserfahrung beilegen?
Ich bin ein 40 Jahre alter Jurist. Meine Referenzen:
11 Jahre Berufserfahrung als Anwalt
2 VB Examina, Promotion, MBA
Nun moechte ich mich bei einem DAX-Unternehmen bewerben. Ich habe als Anhang 2 Arbeitszeugnisse, 2 Examina, MBA, Promotionsurkunde, TOEFL, Mediatorlehrgang, Fachanwaltslehrgang und mehrere Nebentaetigkeiten als Dozent.
Als Berufseinsteiger habe ich das Abizeugnis und die Stationszeugnisse beigelegt. Nunmehr wuerde ich gefuehlsmaessig darauf verzichten, da ich sonst schon sehr viele Anlagen habe und die Schule bzw. das Referendariat auch schon eine weile zurueckliegt. Was sind nach eurer Auffassung in meinem Fall die vollstaendigen Bewerbungsunterlagen? Bitte bezogen auf den juristischen Arbeitsmarkt.
4 Antworten
Ich würde dir absolut zustimmen, dass bei der Fülle an Zeugnissen und Zertifikaten das Abiturzeugnis echt nicht mehr nötig ist ;). Dass du irgendwann mal Abi gemacht haben müsstest, ergibt sich ja aus den restlichen Stationen und Qualifikationen recht automatisch.
Letztendlich gibt es auch immer die Möglichkeit, im Anschreiben zu vermerken, dass man auf Nachfrage gerne auch noch weitere Zeugnisse / Nachweise schickt. Würde ich an deiner Stelle aber nur machen, wenn du noch ein bisschen weiter "kürzt". Da wäre zum Beispiel der TOEFL-Test ein Kandidat für. Auch die Nebentätigkeiten als Dozent würde ich auf die reduzieren, die irgendwie einen Bezug zur Stelle haben.
Und letztendlich könnte man sogar streiten, ob das erste Staatsexamen unbedingt beigelegt werden muss, wenn bereits das zweite und eine Promotion oben drauf existieren. Auch hier: die anderen beiden Dokumente legen ja nahe, dass du das irgendwann mal gepackt hast ;). Wobei da natürlich auch gegen sprechen könnte, dass Juristen ja doch ganz gern mal auf die Noten in den Examen schielen ;).
Ist übrigens jetzt keine Ansicht aus Juristensicht, aber von jemandem, der beruflich Bewerbungsprozesse bearbeitet und das zumindest in Bezug auf andere akademische Berufe ;).
Welche Relevanz könnte deiner Ansicht nach ein zwanzig Jahre altes Abiturzeugnis für deinen künftigen Arbeitgeber haben?
Natürlich keine. Arbeitszeugnisse, der letzte Abschluss und ggf. Zusatzqualifikationen sind von Interesse.
Der letzte und damit höchste Schulabschluss reicht. In diesem Fall von der Uni. Das Abizeugnis erübrigt sich.
Giwalato
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