Abiturnote zu schlecht bewertet - Anfechtung jetzt schon möglich?
Gestern haben wir in Baden-Württemberg die Ergebnisse unserer Schriftlichen Abiturprüfungen erhalten. Zu meinem Entsetzen habe ich dort nur 6 Punkte in Geschichte, ansonsten sind meine Ergebnisse wie erwartet. Jedoch war meiner Einschätzung nach gerade diese Prüfung meine Beste. Mein Lehrer hat dazu gesagt, dass er diese Note nicht nachvollziehen kann und stark angedeutet, dass es die Note eines Drittkorrektors ist.
Nun meine Frage - Eigentlich kann man das Abitur ja erst nach Jahren einsehen und meine Lehrer dürfen mit mir nicht darüber sprechen. Wie habe ich eine Chance, diese Note des Drittkorrektors anzufechten bzw. eine weitere Korrektur zu beantragen? Gibt es überhaupt Möglichkeiten?
1 Antwort
Da ein Zeugnis ein Verwaltungsakt ist kannst du mit dem Tag der Bekanntgabe Widerspruch gegen dieses einlegen. Deinen Widerspruch solltest du damit begründen, dass die Prüfungsnote für dich aus bestimmten Gründen nicht nachvollziehbar ist und du um eine erneute Überprüfung deiner Prüfung bittest.
Allerdings solltest du gute Argumente bringen.
Dann beantrage Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren (WSP) muss dem WSP-Führer die Akte zur Verfügung gestellt werden.
Zur Verfügung gestellt heißt aber die Schule kann sagen du darfst in die Schule kommen und da kannst du dir deine Prüfung angucken.
Und bei diesen Argumenten liegt ja ein Problem, da die Aussagen meines Lehrers nur inoffiziell sind und eine Argumentation meinerseits, dass ich jede Aufgabenstellung zu meiner absoluten Zufriedenheit beantworten konnte nicht Aussagekräftig genug sein wird.