LiiSaDanii1996 am 30.10.2009 um 12:48 Uhr
Mich hätte das schon immer interessiert, wie meine zukunft aussieht, aber darf man mit 13 jahren überhaupt schon zur wahrsagerin?
Spar dir lieber dein Geld. Denn wenn Wahrsagerinnen was drauf hätten, würde die regelmäßig im Lotto gewinnen und du bräuchtest nicht dafür zu zahlen.

Das Alter ist nebensächlich, aber ich hätte bedenken, wenn du dem Glauben schenkst. Mit 13 ist man noch sooo leicht zu beeinflussen und glaubt auch gerne die netten Sachen. Und dann auch noch Geld dafür ausgeben? Vorsicht!

geh da lieber nicht hin die zihen ein nur das geld aus dem geldbeutel das is die einzigste wahrheit davon
Ich bin der Meinung, dass die Wahrsagerin deine Zukunft nicht weiß, sondern nur dein Geld will - was du dir besser sparen solltest.
und stellen so raffinierte Frage dass man meint sie wüssten die Wahrheit doch....
meine Güte, das ist doch der Alten vollends egal wie alt die Idioten sind der sie das Geld abnimmt und lauter Scheiße erzählt!!

Wenn Du mit 13 noch an sowas glaubst, bist Du noch viel zu unreif.
LiiSaDanii1996 am 30. Oktober 2009 12:52 -.- danke fürs kompliment
Lass es sein, die meisten können das nicht richtig.
Außerdem ist es gegen Gott.
SickChickJay am 30. Oktober 2009 12:53 Eigentlich ist Wahrsagerei doch ganz ähnlich wie Gott: beides vom Menschen erfunden.

Dürfen schon... aber ziehe deine Eltern zu rat damit du nicht übers Ohr gehauen wirst

Wahrsagen das kannst Du auch von mir haben , umsonst ich sage Dir wenn du da hingehst zahlst du unnütz Geld

Wenn deine Eltern nichts dagegen haben, kannst du natürlich mit 13 Jahren hingehen (allerdings müssen sie auch mit der Bezahlung einverstanden sein).
Btw: Ich würde es meinen Kinder verbieten.
Jeder darf sein Geld sinnlos an Leute verschenken, die behaupten etwas besonderes zu können, nachdem sie zu realen guten Taten bzw. auch normaler Arbeit nicht in der Lage sind.
Die sog. "Wahr"-Sager appelieren immer ans Unterbewusstsein und die eigenen Gedankengänge, um die Hilfesuchenden zu ihren Gunsten zu verunsichern.

die wahrsagerin macht es gerne bei kindern in deinem alter. da kann sie dich richtig abzocken.lasse es lieber, alles humbug.

Wenn du geschäftsfähig bist.
Vollständig geschäftsfähig bist du mit 18, eingeschränkt ab 16. Dann gibt es noch den Taschengeldparagraphen und die prinzipielle Regelung, belanglose Dinge kaufen zu dürfen (Nahrungsmittel etc).
Da eine Wahrsagerin meist deutlich mehr kostet, als Kinder an Taschengeld bekommen, denke ich, dass du ab 16 dorthin darfst.
Aber ich kann mich auch irren, das räume ich in diesem Fall freiwillig ein. In jedem Falle ist aber die Geschäftsfähigkeit zu prüfen.
Nein das mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit stimmt so nicht! 16 ist falsch. Aber Du bist der erste, der das mal angesprochen hat! DH
moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 14:22 Ja, sondern?!
Und warum ist es falsch?!
Willste mich jetzt verkackeiern, oder wie?
lol xD
Ist doch wahr!
hehe :)