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Ab wieviel jahren darf man zur wahrsagerin?

gefragt von LiiSaDanii1996LiiSaDanii1996 am 30.10.2009 um 12:48 Uhr

Mich hätte das schon immer interessiert, wie meine zukunft aussieht, aber darf man mit 13 jahren überhaupt schon zur wahrsagerin?


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anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 30. Oktober 2009 12:50
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Spar dir lieber dein Geld. Denn wenn Wahrsagerinnen was drauf hätten, würde die regelmäßig im Lotto gewinnen und du bräuchtest nicht dafür zu zahlen.

Kommentar von F319ae9cfb59d486c839223b3ea74fbcsmallLiiSaDanii1996 am 30. Oktober 2009 12:52

lol xD

Kommentar von Wuschelwestie am 30. Oktober 2009 12:53

Ist doch wahr!

Kommentar von Bc7fd5790c0b0401b97af5f6dad47439smalleiskalteMilch am 30. Oktober 2009 12:52

hehe :)


eiskalteMilch
beantwortet von eiskalteMilch am 30. Oktober 2009 12:49
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Das Alter ist nebensächlich, aber ich hätte bedenken, wenn du dem Glauben schenkst. Mit 13 ist man noch sooo leicht zu beeinflussen und glaubt auch gerne die netten Sachen. Und dann auch noch Geld dafür ausgeben? Vorsicht!


Marrx
beantwortet von Marrx am 30. Oktober 2009 12:49
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geh da lieber nicht hin die zihen ein nur das geld aus dem geldbeutel das is die einzigste wahrheit davon


anonym
beantwortet von spuely am 30. Oktober 2009 12:49
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Ich bin der Meinung, dass die Wahrsagerin deine Zukunft nicht weiß, sondern nur dein Geld will - was du dir besser sparen solltest.

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 30. Oktober 2009 12:53

und stellen so raffinierte Frage dass man meint sie wüssten die Wahrheit doch....


claatu
beantwortet von claatu am 30. Oktober 2009 12:50
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Spar dir lieber dein Taschengeld !!


anonym
beantwortet von blackgirl86 am 30. Oktober 2009 12:50
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meine Güte, das ist doch der Alten vollends egal wie alt die Idioten sind der sie das Geld abnimmt und lauter Scheiße erzählt!!


zj1000
beantwortet von zj1000 am 30. Oktober 2009 12:50
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Wenn Du mit 13 noch an sowas glaubst, bist Du noch viel zu unreif.

Kommentar von F319ae9cfb59d486c839223b3ea74fbcsmallLiiSaDanii1996 am 30. Oktober 2009 12:52

-.- danke fürs kompliment


romeo27
beantwortet von romeo27 am 30. Oktober 2009 12:49
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das darfst du !


honey444
beantwortet von honey444 am 30. Oktober 2009 12:49
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Lass es sein, die meisten können das nicht richtig.

Außerdem ist es gegen Gott.

Kommentar von Ce2bf41320b276e70c4f370a886dec74smallSickChickJay am 30. Oktober 2009 12:53

Eigentlich ist Wahrsagerei doch ganz ähnlich wie Gott: beides vom Menschen erfunden.


Frechnasihasi
beantwortet von Frechnasihasi am 30. Oktober 2009 12:50
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Dürfen schon... aber ziehe deine Eltern zu rat damit du nicht übers Ohr gehauen wirst


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 30. Oktober 2009 12:50
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Wahrsagen das kannst Du auch von mir haben , umsonst ich sage Dir wenn du da hingehst zahlst du unnütz Geld


VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 30. Oktober 2009 12:50
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Wenn deine Eltern nichts dagegen haben, kannst du natürlich mit 13 Jahren hingehen (allerdings müssen sie auch mit der Bezahlung einverstanden sein).
Btw: Ich würde es meinen Kinder verbieten.


anonym
beantwortet von GWIFACH am 30. Oktober 2009 12:50
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Jeder darf sein Geld sinnlos an Leute verschenken, die behaupten etwas besonderes zu können, nachdem sie zu realen guten Taten bzw. auch normaler Arbeit nicht in der Lage sind.

Die sog. "Wahr"-Sager appelieren immer ans Unterbewusstsein und die eigenen Gedankengänge, um die Hilfesuchenden zu ihren Gunsten zu verunsichern.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 30. Oktober 2009 12:52
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die wahrsagerin macht es gerne bei kindern in deinem alter. da kann sie dich richtig abzocken.lasse es lieber, alles humbug.


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 12:57
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Wenn du geschäftsfähig bist.
Vollständig geschäftsfähig bist du mit 18, eingeschränkt ab 16. Dann gibt es noch den Taschengeldparagraphen und die prinzipielle Regelung, belanglose Dinge kaufen zu dürfen (Nahrungsmittel etc).
Da eine Wahrsagerin meist deutlich mehr kostet, als Kinder an Taschengeld bekommen, denke ich, dass du ab 16 dorthin darfst.
Aber ich kann mich auch irren, das räume ich in diesem Fall freiwillig ein. In jedem Falle ist aber die Geschäftsfähigkeit zu prüfen.

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 30. Oktober 2009 13:03

Nein das mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit stimmt so nicht! 16 ist falsch. Aber Du bist der erste, der das mal angesprochen hat! DH

Kommentar von Fcda1960afe906ea8937b1ae155f056esmallmoosmutzelchen am 30. Oktober 2009 14:22

Ja, sondern?!
Und warum ist es falsch?!
Willste mich jetzt verkackeiern, oder wie?


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