Ab wie vielen Jahren Make-up kaufen?
Hiiiii :)
Meine kleine Schwester (12) kam letztens zu mir und fragte mich verlegen ab wie vielen Jahren man Make-up kaufen darf. Ich selber habe erst mit 15 angefangen. Ich weiß es nicht und wollte ihr auch nichts falsches erzählen. Wisst ihr es?
Danke schonmal<3
4 Antworten
Ab 7.
Unter 7 ist man geschäftsunfähig und geschäftsfähig ist man erst ab 18
Ab 7 ist man geschaeftsfaehig. Zwar nur beschraenkt geschaeftsfaehig, aber geschaeftsfaehig. Unter 7 ist man das nicht.
Soweit ich weiß gibt es da keine richtige grenze, weil du dich schminken darfst wann du es für Richtig hältst (natürlich mit Absprache der Eltern)! Ich habe mit 10 angefangen mich zu schminken und hatte überhaupt keine Probleme an der Kasse. Ich wurde weder schief angeschaut noch nach meinem Ausweis gefragt😂…
Es gibt auch keine Altersbeschränkung für Make-Up. Aber die Eltern müssen damit einverstanden sein.
Sie kann das kaufen in ihrem Alter. Nur die Eltern müssen das ok finden.
Die Eltern muessen es nicht ok finden. Sie duerfen den Kauf nur nicht verboten haben.
Nur ein wenig Haarspalterei als Retourkutsche fuer die Haarspalterei in einem deiner Kommentare ;-)
Ist das echt so schwer? Sie kann sich Make-Up kaufen, sagt ja keiner nein. Aber nützt ihr nichts, wenn die Eltern ihr Make-Up verbieten.
schminke ist keine droge oder sowas.. da gibt es keine beschränkung. Da gilt der taschengeldparagraph nach bundesgesetzbuch, also deine kleine schwester ist ab dem 8. jahr geschäftsfähig (eingeschränkt) und ab da in der lage sich selbst "etwas zu kaufen" laut der vorgabe vom bundesgerichtshof.
Bund .. **
kann auch bundestag oder ähnlich sein
Bundesgesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt und grundsätzlich auch im Bundesgesetzblatt verkündet (Art. 82 GG).
dem händler kann es egal sein was die eltern sagen oder erlauben. Wenn ein 8 jähriges kind mit seinem taschengeld an der kasse erscheint, dann ist das dessen eigenes rechtsgeschäft. Die eltern dürfen aber später, nach dem der anspruch auf die reklamation entstanden ist, über das kind verfügen und dessen rechtsgeschäfte, und einen kaufvertrag rückgängig machen, insofern der anspruch darauf besteht und nachgewiesen werden kann auf verlangen des händler.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html
- Dass die Eltern dem Kind Taschengeld geben, gilt rechtlich also als ihre Einwilligung dafür, dass das Kind selbst Geschäfte tätigen kann.
Quelle: https://www.finblog.de/taschengeldparagraph-110-bgb/
Das ändert aber trotzdem, nichts wenn die Eltern ihr kein Make-Up erlauben. Ob das Kind 8 Jahre alt ist, oder 16 Jahre alt ist, spielt keine Rolle.
doch in der tat, ein rechtsgeschäft wird dann wirksam, wenn §110 erfüllt ist. Das recht der eltern später einen zivilen anspruch zu stellen und mit dem händler im schlimmsten fall in den disput zu gehen, bleibt völlig ungeachtet der tatsache das es sich bei makeup um keine besonderheit handelt, und auch aus diesem grund kein "jugenschutz-gesetz" in kraft tritt zum schutz der schwebendgeschäfts-fähigen kinder / jugendlichen.
Die eltern mögen zwar das recht haben, bei einem anspruch darauf, aber keine vorsorgliche verfügungsgewalt über das kaufverhalten eines mindestens 8 jährigen kindes, es sei denn sie erfüllen zu jedem zeitpunkt die aufgabe der sorgfalt und begleiten deren kind grundsätzlich zu allen bevormundbaren angelegenheiten, im idealfall dann auch zum make-up einkauf, um dam rechtsvertrag-abschluss noch vor-sorglich entgegenwirken zu dürfen.
also, wenn klein erna (8jahre plus) mit ihrem taschengeld in den laden spaziert ohne ihre eltern, dann darf sie alles kaufen was nicht übergeordnetem gesetz reguliert entspricht, also zum beispiel make-up im wesentlichen sinne.
Da haben die eltern bereits zugestimmt als sie dem kind das taschengeld zur freien verfügung bereitgestellt haben. Und freie verfügung definiert sich hier durch den wert der währung, und nicht der definition der eltern über den begriff "freie verfügung". So der BGB und dessen gesetze.
Ich weiß das, alles gut. Ich verstehe auch gar nicht was du mir da immer wieder erklären willst. ich habe nicht geschrieben das sie kein Make-UP kaufen darf. Zudem du schreibst immer Taschengeld, Taschengeld, Taschengeld. Es wird in der Fragestellung nicht einmal "Taschengeld" geschrieben. Deine ganzen Kommentare sind auf dieses "Taschengeld" gestützt. Also Sinnlos. Du schreibst z.B. Da haben die eltern bereits zugestimmt als sie dem kind das taschengeld zur freien verfügung bereitgestellt haben. Zeit habe ich verschwendet, weil mir das jetzt erst aufgefallen ist. Das versuche ich auch mal, alles so zurecht legen, das es passt.
Aberi ch versuche es nochmal. Egal ob ein Kind 8 Jahre alt ist, oder 17 Jahre alt ist, beide können in eine Drogerie gehen und sich Make-Up kaufen. Zuhause zeigen beide, ihren Eltern das eben in der Drogerie gekaufte Make-Up. Da sagt die Mutter: Schön, dass könnt ihr direkt ganz oben in den Schrank legen bis ihr 18 Jahre als seid. Weil ihr wisst genau, selbst wenn ihr euch Make-Up kauft, erlauben wir nicht das ihr Make-Up benutzen dürft.
Kaufen: Ja, benutzen: Nein. Weil die Eltern Make-UP benutzen verbieten.
Ich habe nicht einmal geschrieben, dass ein Kind ab 8 Jahre kein Make-Up kaufen darf. Nur das die Eltern ihr das Make-Up erlauben müssen. Das Make-UP zu benutzen erlauben. Wenn sie es kaufen, ohne Erlaubnis es zu benutzen, spielt es keine Rolle.
Die Frage ist jetzt geschlossen für mich. Alles Gute.
hat das wirklich eine altersbeschränkung?