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Bei Messern muss rechtlich zwischen Messern als Werkzeug (z.B. Schweizer Taschenmesser, ohne Altersbeschränkung) und Messern als Waffe (z.B. Bajonett, ab 18 nach WaffG 2 Abs.1) unterschieden werden. 

Wo genau die Grenze liegt, ist rechtliche Grauzone - das von dir verlinkten Messer würde ich aber auf Grund geschwärzter Klinge, Bezeichnung etc. als Waffe einordnen. 

Somit Umgang ab 18.

Des Weiteren handelt es sich um ein Einhandmesser, das unterliegt somit auch dem Führverbot nach WaffG 42a.

Der Hersteller bewirbt es als Waffe. Eine Waffeneigenschaft wäre die geschwärzte Klinge (Reflexionsschutz).

Damit wäre es ab 18 und unterläge einem Führverbot.

Auf alle Fälle ist es ein Einhandmesser und darf damit definitiv grundsätzlich nicht geführt werden.

Also auch wenn du dieses Messer besitzt, müsstest du es stets zu Hause liegen lassen und dürftest es nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren.

laut agb musst du 18 sein für amazon. völlig egal ob du süßigkeiten oder ein messer kaufst.

Momo19283746 
Fragesteller
 10.04.2016, 00:44

gemeint war ja im waffenladen, da ich selber nicht gerne bei Amazon bestelle.

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