Ab wann muss ich einen Staiknachweis erbringen

4 Antworten

Wenn ihr ein Hoch- und Tiefbauunternehmen seid, dann dürft ihr ja auch Betonbauarbeiten durchführen. Nichts anderes ist das bauen dieser Stützen ja. Da ihr aber ein Bauteil herstellt und montiert braucht ihr eine Statik für dieses Bauteil. Das geht aus jeder Landesbauordnung hervor. Dort steht welche Eigenschaften ein Bauteil haben muss, u.a. eine Baustatik oder eine Bauaufsichtliche Zulassung. Die Statik lasst ihr einfach von einem Büro anfertigen, so teuer kann das ja nicht sein! Das muss der Bauherr sowieso zahlen, ob er euch beauftragt oder einen anderen. Am besten macht ihr mit einem Statikbüro einen Rahmenvertrag und verhandelt gute Preise, damit seit ihr in Zukunft auch besser aufgestellt.

Das hängt immer von der Gefährdungsanalyse und dann von der Haftung ab. Je höher das Gefährdungspotential, desdo mehr müssen Nachweise gebracht werden. Das fängt bei einer einfachen Statik an, bedarf dann ggf. einer Prüfstatik, dann werden häufig auch Qualifikation bzw. Nachweise für die Fertigung benötigt (insbesondere Schweißarbeiten) und als Krönung dann Materialzertifikate, hier reicht nicht, was auf der Rechnung steht. Vor dem Kauf anmelden, hinterher weigern sich (auch die großen am Markt) für das, was sie geliefert haben, Zertifikate auszustellen. Also ganz klar vorher klären, was benötigt wird, wer das zahlt und wer die verantwortung bzw. Haftung trägt , sonst wirds hinterher teuer. Alles Gute, cvo

Wenn der Architekt, bzw. Bauleiter der das Teil plant korrekt gearbeitet hat, müsste er zur Vorplanung bereits eine Statik gemacht haben . . . das Leider in der Praxis selten, bzw. fast nie vorkommt!

Wenn in der Anfrage nicht ausdrücklich nach einer Statik gefragt ist, muss der Bauherr das zahlen. Was aber in DE ein Problem ist. Wenn aber in der anfrage inkl. Statik steht, dann seit Ihr dafür verantwortlich!

Wenn Sie meinen, das Teil ist unterdimensioniert auf jeden Fall Bedenken anmelden, wo Architekt UND Bauherr den Erhalt bestätigen! Viele Architekten sind nur Berater und können für ihr Handeln nicht zur Verantwortung gezogen werden!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – EU Zertifizierter Gutachter Schlosserhandwerk

Fertigen dürftet Ihr die Stützen bestimmt - nur wer hat die konstruiert?

Ich bin zwar kein Experte darin, aber die Gesetzgebung ist da recht strikt, ab wann statische Nachweise erforderlich sind. Grundregel: Wann immer bei Versagen des Bauteils Menschen, Güter oder die Umwelt geschädigt werden könnten, dann ist ein statischer Nachweis erforderlich.

Es müsste auch schon der Euer Selbsterhaltungstrieb nahelegen, das ein Statiker drüberschaut. Wenn das Bauteil versagt, seid Ihr in der Gewährleistung, ggf. auch für Folgeschäden. Kann sich Deine Firma das leisten?

Oilworker 
Fragesteller
 10.03.2014, 09:25

Danke für die schnelle Antwort...

natürlich kann es sich unsere Firma, wie alle anderen auch, nicht leisten. Genau aus diesem Grund hat ich das ganze auch skeptisch gemacht. Ich stimme Dir in allen Punkten zu. Ich bräuchte jetzt nur noch ein Dokument oder Gesetzt in dem Ich diese Aussage schwarz auf weiß habe, damit ich damit argumentieren kann. Hast Du einen Tipp wo ich anfangen kann zu suchen?

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NorbertAust  10.03.2014, 21:21
@Oilworker

Ich kann nur auf die Wikipedia verweisen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Standsicherheitsnachweis

Dort wird in einem Abschnitt auf die in Deutschland gültigen Regelungen hingewiesen. Sonst müsste man unter 'Bauordnung' oder 'Landesbauordnung' googeln.

Sorry, dass ich keine tierfergehende Auskunft geben kann. Aber ich bin da auch nicht direkt vom Fach.

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