Ab wann kann man sich als Altabiturient für Studiengänge bewerben?

3 Antworten

Also ich habe nie Studiert, aber ich würde sagen bewirb dich einfach jetzt schon. Denn die Bewerbungsfrist sagt ja nur etwas darüber aus ab wann keine Bewerbungen mehr genommen werden (?).

Bzw schreib dir die Bewerbungsstarts und Fristen auf und verschick sie in den angegeben Zeitrahmen indviduell, auch wenn das mehr Arbeit und rennerei bedeuet.

Selbst wenn der Bewerberpool noch nicht offen ist, wird man dann meist Zeitnah darüber informiert und dann entweder bei eröffnung darüber informiert oder es wird einem direkt schon angeboten das man Automatisch dann schon drin ist.

( Also so war es bei einem Bwtrieb bei dem ich mich beworben hatte)

Ich drück dir die Daumen.

Liebe Grüße Bella

Kristall08  27.05.2018, 23:39

Ja,

und wenn man keine Ahnung hat, kann man auch mal die Finger von der Tastatur lassen... ;)

Die Bewerbungen über Hochschulstart sind alle online. Da muss man nirgendwo hinrennen.

Bewerbungsfrist bedeutet, dass einen Zeitraum gibt, in dem man sich bewirbt. D.h., man kann nicht einfach so irgendwann seine Bewerbung schicken. Sondern wirklich nur in diesem Zeitraum.

Das ist bei Betrieben gänzlich anders.

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Ich kann mir den Unterschied in den Bewerbungsfristen für Altabiturienten eigentlich nur damit erklären, dass die Bewerbungsverfahren für deine Studiengänge an den PHs Ludwigsburg und Weingarten nicht über das Dosv von Hochschulstart geführt werden.

Hochschulstart macht zwar viel, aber eben nicht alles, so dass einige Hochschulen auch abweichende Fristen haben können. Meines Erachtens ist die Frist Ende Mai für Altabiturienten bei Hochschulstart auch nicht neu.

Ich empfehle dir also unbedingt, morgen mal mit Hochschulstart und den Hochschulen zu telefonieren und das direkt abzuklären.

Beste Grüße und viel Erfolg!

Lonleystoned 
Fragesteller
 27.05.2018, 19:23

In meinem Profil steht bei Hochschulstart aber ebenfalls:

  • Aktuelle Phase: * 
  • Bewerbungsphase
  • 15.07.2018 24:00
  • Endet am: 
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Ansegisel  27.05.2018, 19:30
@Lonleystoned

Ach, ich glaube, ich habs: Der 31. Mai gilt nur für die bundesweit zentral vergebenen Studiengänge wie Medizin. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten die "normalen" Fristen auch für Altabiturienten.

Klär das aber sicherheitshalber morgen nochmal direkt ab.

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Lonleystoned 
Fragesteller
 27.05.2018, 19:31
@Ansegisel

ah, Rätsel gelöst... Ich hatte schon Panik geschoben:D Gute Idee, ich schreibe mal den Support an.

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Das legt die Uni fest.

Lonleystoned 
Fragesteller
 27.05.2018, 18:57

Und wie ist es bei hochschulstart.de?

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Lonleystoned 
Fragesteller
 27.05.2018, 19:07
@hydrahydra

Aber die Bewerbungsfrist bis 15.07. ist doch überall so, oder? Oder war es 15.06.?

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Ansegisel  27.05.2018, 19:24
@hydrahydra

Da muss ich mal kurz reingrätschen: Die Stiftung für Hochschulzulassung, die Hochschulstart.de betreibt, ist durch einen gemeinsamen Staatsvertrag aller Bundesländer ins Leben gerufen worden. In der Vergabeverordnung der Stiftung sind die Fristen für Neu- (15. Juli) und Altabiturienten (31. Mai) festgeschrieben. Die Fristen sind dadurch durchaus von der Stiftung für Hochschulzulassung festgelegt und die Hochschulen, die Hochschulstart nutzen, müssen sich daran halten.

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Lonleystoned 
Fragesteller
 27.05.2018, 19:27
@Ansegisel

Warum konnte ich mich dann letztes Jahr als Alt-Abiturient ebefalls erst Ende Juni auf Hochschulstart.de bewerben und die Bewerbungen waren gültig und ich bekam Zu/-und Absagen?

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