Ab wann ist ein Kind ein Schulkind?
Hallo Menschen.
auf Arbeit gibt es mal wieder Probleme mit dem urlaubsplan. Man kennt es.
meine Frage ist, ab wann ist ein Kind ein Schulkind?
es geht um Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien, obwohl das Kind erst danach in der Schule ist.
zählt es dann schon als Schulkind und ist somit der Anspruch auf Urlaub vorhanden, oder erst ein Jahr nach der Einschulung
10 Antworten
Ab der Einschulung bzw ersten Scxhultag gilt die Schulpflicht und somit ist das Kind von da an Schulkind.
Ein Kind ist ein Schulkind, wenn es schulpflichtig ist. Aber auch Kinder im Kindergarten sind ja teilweise an die Schulferien gebunden. Da gibt es meist nur eine Notbetreuung.
dein Kind ist ein Schulkind wenn es in die Schule geht also wenn es die ersten Schulferien hat, das wären dann die Herbstferien
Offiziel beginnt das Schuljahr am 1. August laut Schulgesetz § 7.
Im Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen heißt es in § 7 ( Schuljahr, Unterrichtszeit): Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
Das gilt auch für Bayern... ich denke auch für viele andere Bundesländer.
d.h am 1. August ist ein Kind, das in die 1. Klasse kommt ein Schulkind auch wenn der 1. Schultag, wie in Bayern erst im September liegt.
Aber viele, die ein 1.Klässerkind haben, fahren lieber vorher in Urlaub... nicht so überlaufen und oft auch billiger als in der Hauptsaison im August.
Es geht primär um den Schulanfang an welchem man Urlaub in Anspruch nehmen möchte.
Ab dem ersten Schultag.
Vorabferien gibts nicht.