Ab wann erste Mannschaft NRW?

2 Antworten

Ja. Ihr stellt einen Antrag, macht einen medizinischen Test und der Trainer muss zustimmen.

Aus dem Leitfaden des Fußballverbands Niederrhein; die Regelung scheint für ganz NRW (WDFV) zu gelten.

SENIORENERKLÄRUNG

Juniorinnen des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs und Junioren des ältesten A-Junioren-Jahrgangs können eine vorzeitige Spielberechtigung für die 1. Damen- bzw. 1. Herrenmannschaft erhalten. Ausnahmsweise gilt dies auch für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, wenn sie einer DFB- oder Landesauswahl angehören oder die Spielberechtigung für einen Lizenz- oder Amateurverein mit Leistungszentrum besitzen (§ 15 (2) JSpO).

Voraussetzungen hierfür sind:

a) Der Verein stellt einen Antrag bei der Passstelle des WDFV. Dieser Antrag muss auch vom Junior, von den Eltern bzw. dem gesetzlichen Vertreter (bei Minderjährigen) und vom Jugendleiter unterschrieben werden. Der Vordruck ist auf den Internetseiten des WDFV und des FVN erhältlich.

b) Ein Arzt bescheinigt bei Minderjährigen, dass keine ärztlichen Bedenken bestehen.

c) Falls der Verein mit keiner A-Juniorenmannschaft bzw. mit keiner B-Juniorinnenmannschaft am Spielbetrieb teilnimmt, muss der Junior bzw. die Juniorin entweder bereits seit 12 Monaten für den beantragenden Verein spielberechtigt sein oder für diesen Verein eine Spielberechtigung von insgesamt mindestens 2 Jahren besessen haben (§ 15(9) JSpO).

Ausgenommen hiervon sind Junioren, die seit 2 Jahren keine Spiele mehr bestritten haben.

d) Der Antrag ist an den WDFV (Vordruck kann auf der Seite des WDFV runtergeladen werden) zu stellen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 Euro.