Ab wann darf man von sich selbst aus die Schule wechseln?

3 Antworten

Lese das Landesschulrecht. 

Ansonsten: 

Nein. Ab 16 kannst Du beim Familiengericht im Bedarfsfall und dann bitte gut begründet rechtlichen Beistand beantragen. Der kann Dir dann damit helfen. 

Allerdings:

Es stellt sich die Frage, ob Du nicht besser Dein Defizit bezüglich sozialer Kompetenz behebst. Ohne diese wirst Du nämlich im Arbeitsleben kaum einen Fuß in die Tür bekommen. 

Anders ausgedrückt: Deine Begründung würde bei einem Familiengericht kaum auf Verständnis treffen. 

Ab 18. Vorher kannst du dich weder selbstständig ab- noch irgendwo anmelden