Ab wann darf man von sich selbst aus die Schule wechseln?
Ich bin 15 Jahre alt gehe auf eine Realschule und würde gerne auf eine Gesamtschule Wechseln da es dort für mich einfacher wäre und ich dort einen Neustart bei den Lehrern hätte und weil mir die sLeute hier nicht so gut gefallen das können meine Eltern natürlich nicht verstehen und erlauben mir den Wechsel nicht ... daher meine Frage dürfte ich alleine bestimmen auf welche Schule ich will und dürfte ich mich dann selbstständig bei der Realschule abmelden und auf die Gesamtschule gehen ?
3 Antworten
Lese das Landesschulrecht.
Ansonsten:
Nein. Ab 16 kannst Du beim Familiengericht im Bedarfsfall und dann bitte gut begründet rechtlichen Beistand beantragen. Der kann Dir dann damit helfen.
Allerdings:
Es stellt sich die Frage, ob Du nicht besser Dein Defizit bezüglich sozialer Kompetenz behebst. Ohne diese wirst Du nämlich im Arbeitsleben kaum einen Fuß in die Tür bekommen.
Anders ausgedrückt: Deine Begründung würde bei einem Familiengericht kaum auf Verständnis treffen.
Ab 18. Vorher kannst du dich weder selbstständig ab- noch irgendwo anmelden
theoretisch mit 18