a1 und B Führerschein getrennt oder zusammen?

3 Antworten

Hallo,

zusammen mit dem BF17 gibt es leider keine sinnvolle Kombination mit einem Motorradführerschein und dementsprechend auch keine echte Ersparnis.

Den A2 kann man noch nicht machen und der A1 lohnt sich kaum bis nicht mehr.

Den theoretischen Unterricht zusammen machen kann man aber nur, wenn man auch wirklich zwei Klassen zusammen / auf einmal macht.

Wenn du dich zum A1 jetzt anmeldest, zahlst du unter Umständen doppelt und wenn du damit bis zur Anmeldung von Klasse B wartest, ist es definitiv zu spät.

Der Winter steht vor der Tür! Auch wenn aktuell noch kaum echtes winterliches Wetter ist, könnte es sein, dass du den A1 auch erst ab Februar oder sogar noch später machen kannst.

Willst du denn später auch den A2 machen und "richtig Motorrad" fahren? Wenn nicht, dann sind der A1 und eine 125er eh nur rausgeschmissenes Geld.

Viele Grüße

Michael

B kannst du mit 16 nicht erwerben.

BF17 kannst du jedoch mit dem 17. Lebensjahr ausgehändigt erhalten. 

Also gehen wir mal von A1 und BF17 aus.

Was du einsparen kannst hängt von der Fahrschule ab. Die Theorieprüfung für BF17 kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag machen. So lange müsstest du dann auch mit der Theorieprüfung vom A1 warten wenn du beides zusammen machen willst.

Daher: Wann wirst du 17?
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
jammi54445 
Fragesteller
 30.11.2017, 15:25

erst im August. B kann man aber schon mit 16 1/2 machen, also könnte ich eigentlich im Februar anfangen mit beidem..

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Gaskutscher  30.11.2017, 15:44
@jammi54445 Nochmal: Du kannst gar keinen B mit 16 1/2 machen.

Du kannst den BF17 mit 17 erwerben und dafür 6 Monate früher anfangen.. 

Fristen Führerscheinerwerb (Prüfungen)

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Stichtag.
Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Stichtag.

Der Stichtag ist entweder dein Geburtstag (Mindestalter) oder bei der Erweiterung von A1 auf A2 bzw. A2 auf A das Datum des
Führerscheinerwerbs der niedrigeren Klasse (2-Jahres-Regelung für die vereinfachte Prüfung).

Das jeweilige Mindestalter findest du in §10 FeV:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/\_\_10.html

Krafträder:

AM: 16 Jahre (in einigen Bundesländern 15 - allerdings gilt dieser AM
dann auch nur dort bis man 16 Jahre geworden ist)
A1: 16 Jahre
A2: 18 Jahre

PKW:

BF17: 17 Jahre
B: 18 Jahre


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Das ist fast die gleiche Frage :

Darf ich beim BF17 gleich die Fahrausbildung zum Motorradführerschein A2 mitmachen?

Nein. Die Fahrausbildung zum Motorradführerschein der Klasse A2 darf erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden. 

Alternativ gibt es die Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum. 

Für diese Klasse kann die Fahrausbildung mit 15 ½ Jahren begonnen werden. Das Fahren ist ab 16 Jahren erlaubt.

https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/faq-jugendliche.html

Auch wen man A1 hat muss man erneut die Grundgebühr für B/A2 bezahlen den das ist nur für die eine Klasse gewesen und nicht für andre später und auch wen man länger als 1 Jahr benötigt muss man bei NULL anfangen neuer Antrag etc. . 

Die theoretische Ausbildung Der Unterricht beinhaltet 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten und 2 Doppelstunden Zusatzstoff á 90 Minuten.  Wer schon einen Führerschein hat, braucht nur noch 6 Lektionen Grundstoff und den Zusatzstoff. Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden. 

Der Fahrerlaubnisantrag hat ein Jahr Gültigkeit. 
In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein.  Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.  Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.