98ccm mit Mofaführerschein?

7 Antworten

Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat - und das selbst mit der Klasse AM.

Klasse A1 ist nicht zu viel sondern die, die man dafür braucht.

Wenn es dumm läuft und das Gewicht zu niedrig oder das Leistungsverhältnis zu groß ist, dann braucht man sogar die Klasse A2.

Viele Grüße

Michael

Kommt auch auf Leitung und Gewicht an bis 0,1 KW/kilo Klasse A1 bis 0,2 KW/kilo Klasse A2 über 0,2 Klasse A.

In den 1920er Jahren wurde durch DKW der Zweitaktmotor in kleineren Motorrädern etabliert und in den 1930er Jahren wurde,

meist auf Basis des 98 cm³ Sachs-Motors oder des konkurrierenden ILO-Motors, das Kleinkraftrad als Einstieg in den Motorradmarkt populär.

Kleinkrafträder durften ab dem 1. April 1928 einen Hubraum von 200 cm³ haben und mit dem Mindestalter von 16 Jahren führerschein- und steuerfrei gefahren werden. 

Am 1. Januar 1938 wurden Kleinkrafträder fahrerlaubnispflichtig.

die einsitzigen Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa 25) mit 50 ccm

Das Führen dieser Fahrzeuge setzt für Personen, die nach dem 01.04.1965 geboren sind, eine Mofa-Prüfbescheinigung

eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern; beim Umtausch des Führerscheins wird daher die Klasse A1 eingetragen

Der Mofa Führerschein (AM) berechtigt dich zum Fahren von Fahrzeugen mit 50ccm und weniger.
Das von dir beschriebene Moped hat anscheinend 98ccm. Der AM ist somit zu wenig und du brauchst den A1 für 125ccm.

"Zu viel" ist es nicht, weil mit 125ccm ja der maximale hubraum angegeben ist. Das ist also nur ne Obergrenze.

Zu viel wäre der A2. Denn den brauchst du definitiv nicht, weils der A1 ja schon tut.

19Michael69  14.05.2018, 13:03

Fürs Mofa hat man nur eine Prüfbescheinigung und für Kleinkrafträder dann die Fahrerlaubnis Klasse AM.

Und unter Umständen kann für so manches Gefährt auf Grund der Leistung oder des Gewichts auch bei "bis 125 ccm" die Klasse A2 erforderlich sein.

Gruß Michael

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Ja, die Mofaprüfbescheinigung reicht aus, sofern das Fahrzeug weniger als 0,7 kW Leistung hat und vor dem 1. September 1952 in Verkehr kam, §76 Nr 8 FeV.

Hi. Du brauchst den A1, da der Hubraum >50ccm beträgt.

Natürlich ist der A1 "zu groß"...

Aber lieber zu groß, als zu klein...

Alles andere wäre eine Straftat.