50er Roller friesieren strafe?

6 Antworten

Zu dem was genannt wurde kommt dann noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu wenn du keinen Führerschein hast der über AM raus geht.

Ja, Führerschein ist halt weg, Strafe zahlen und 2 bis 3 Jahre Sperre für den Autoführerschein und zurückbauen musst du das Moped auch noch, dafür kannst du dann deinen Kinder was erzählen!

Wie üblich in Rechtsfragen:

"Es kommt darauf an..."

Wenn Du nur die Fahrerlaubnis Klasse AM besitzt, dann begehst Du eine Straftat gemäß §21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Das Strafmaß ist Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. Im Jugendstrafrecht (du bist vermutlich unter 21?) wird meist auf Sozialstunden erkannt. Also schon mal viel Spaß beim Müll sammeln im Park oder Klopfannen spülen im Pflegeheim.

Als indirekte "Nebenstrafe" musst du übrigens damit rechnen, während des laufenden Strafprozesses nicht zur Fahrprüfung zugelassen zu werden. Dein A2 wäre somit für mehrere Monate auf Eis gelegt.

Ansonsten (falls Du A2 hast) wird dir die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis vorgeworfen. Das ist aber "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50€ geahndet wird. Bei Gefährdung werden daraus dann 90€ und ein Punkt.

Zudem handelt es sich um einen B-Verstoß, dh du musst mit den entsprechenden Folgen während der Probezeit rechnen.

Zu guter Letzt bleibt noch das Risiko (das hat @migebuff bereits erklärt) bei einem Unfall bis zu 5.000€ Regress von der Versicherung zahlen zu müssen.

Die Betriebserlaubnis ist weg, dein Führerschein auch und der Roller wird beschlagnahmt, Punkte und Geldstrafe gibts auch.

Hillibilli1000 hat dir ja schon gut geantwortet. Aus meiner - auch wenn es schon lange her ist- beruflichen Erfahrung heraus setze ich noch ein Sahnebonbon oben drauf:

Du riskierst auch noch ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz, selbst wenn dein Rollerchen zur Zeit versichert ist. Bei der von dir geplanten baulichen Veränderung erlöscht die Betriebserlaubnis und damit automatisch der Versicherungsschutz. Von daher rate ich dir nur: bastel ruhig rum und entwickle deine technischen Fähigkeiten. Aber amüsiere dich dann mit deinem Roller um Himmelswillen nicht auf öffentlichen Strassen. Dazu gehören auch Parkplätze.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

migebuff  15.07.2022, 07:43
Du riskierst auch noch ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz

Wohl kaum, da es keinen solchen Straftatbestand gibt. Strafbar wäre das Fahren ohne Versicherungsvertrag.

selbst wenn dein Rollerchen zur Zeit versichert ist

Wenn das Fahrzeug versichert ist, besteht für das Fahrzeug ein KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag.

Ein Verstoß gegen §6 PflVG (Fahren ohne KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag) kommt somit nicht in Frage.

Bei der von dir geplanten baulichen Veränderung erlöscht die Betriebserlaubnis und damit automatisch der Versicherungsschutz.

Das sieht die KfzPflVV anders, in dem sie im Fall einer Gefahrerhöhung dem Versicherer die Möglichkeit einräumt, den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen - eben weil ein Vertrag besteht, der sie dazu ermächtigt und eben weil sie aufgrund ihrer gesetzlichen Zahlungspflicht aus §117 VVG gezwungen ist, im Fall einer Gefahrerhöhung das Unfallopfer vollumfänglich zu entschädigen.

Willst du nun behaupten, dass man das Unfallopfer einfach auf seinem Schaden sitzen lässt und die gesetzliche Zahlungspflicht verweigert? Oder meinst du, dass die Versicherung das Unfallopfer entschädigt und somit das Geld einfach verschenkt? Denn Regress kann sie laut deiner Behauptung nicht fordern, es besteht ja angeblich kein Vertrag, somit gäbe es auch keine Pflicht zur Rückzahlung, oder?

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