Ist eine 5 in Mathe ein Kündigungsgrund zur Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten?
Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit meine Fachhochschulreife und wurde mit einer 4 eingereicht. Mathe liegt mir nicht wirklich. Ich wollte wissen, ob es möglich ist, dass ich während der Probezeit aus der Ausbildung entlassen werden kann, wenn ich eine Abschlussnote von 5 habe. Ich habe mich für eine 3-jährige Ausbildung beworben, praktisch mit meinem Realschulabschluss, aber sie wollen trotzdem mein Abschlusszeugnis sehen. Sonst habe ich nur 2er im Zeugnis.
danke im Voraus
3 Antworten
Das wird auf die Ansprüche deines Ausbildungsbetriebs ankommen.
Während der Probezeit kannst du sowieso ohne Frist und ohne Angabe eines Grunds gekündigt werden.
Insgesamt halte ich das aber für wenig wahrscheinlich. Viele Betriebe haben derzeit große Probleme, überhaupt geeignete Bewerber zu finden. Ich glaube nicht, dass man da ohne Not (bzw. nur wegen einer Note) einen Azubi feuert.
Falsch. Vorher informieren. Hier regelt das BBiG die Kündigungszeit, da es sich um eine Ausbildung handelt.
dann müsste da eine Mindestkündigungsfrist enthalten sein. Kenn aber den Text nicht. Fristlos scheint mir sehr unwahrscheinlich.
§ 22 Absatz 1 BBiG
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wie ich bereits sagte, nächstes Mal vorher informieren.
In der Probezeit braucht die Kündigung nicht mal eine Begründung.
Ja deswegen mein ich ja ob es wahrscheinlich wäre oder eher nicht
Hallo Heyichbins,
in der Probezeit kannst du oder der Ausbilder jederzeit, ohne Angabe von Gründen, kündigen.
Dass du wegen der Zeugnisnote gekündigt wirst - nee, das wirst du sicher nicht.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Nicht ganz richtig. Die Mindestkündigungsfrist während der Probezeit ist laut BGB 2 Wochen!