Bewerbung, höchster Abschluss?
Hi.
Ich möchte mich auf eine Stellenanzeige beim Landkreis bewerben. Man muss es online ausfüllen und bei zwei Sachen bin ich mir nicht ganz sicher, was ich dort eintragen muss.
1. Höchster Schulabschluss: ich habe einen Realschulabschluss, danach war ich 1 Jahr auf einer Höheren Handelsschule und habe dann meine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte abgeschlossen. Damit habe ich meinen erweiterten Realschulabschluss erworben. Muss ich dann als höchsten Abschluss den erweiterten Realschulabschluss eintragen? Darunter ist noch eine Spalte mit "sonstiger Abschluss". Soll ich dort Handelsschule eintragen?
2. Ausbildung: Ich habe ja eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte erfolgreich abgeschlossen. Muss ich auch die Ausbildung nennen, die ich danach angefangen aber nicht abgeschlossen habe? Auf der Internetseite steht "1 Ausbildung aktuell/zuletzt" und darunter "2 Ausbildung davor"
Und dann steht da was mit Abschlussnote. Muss ich da die Note des Abschlusszeugnis (3. Ausbildungsjahr) oder die Note auf dem Fachangestelltenbrief (schriftliche und mündliche Noten) nehmen?
1 Antwort
- Auf der Handelsschule hast du keinen Abschluss gemacht - nehm ich mal an, nachdem du dort nur ein Jahr warst. Dein höchster Abschluss ist also der erweiterte Realschulabschluss.
- Du bist Rechtsanwaltsfachangestellte. Fertig. Du kannst die Abteilung als zusätzliche Info angeben, wenn Platz dazu ist.
- Abschlussnoten: die noten von letzen Zeugnis was du jemals bekommen hast.