400€ Smartphone bei Saturn kaufen ohne Eltern und Minderjährig, darf ich das?

11 Antworten

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Natürlich darfst du. Ein Handy kaufen, das ist ja nicht verboten. Und wenn deine Eltern damit einverstanden sind oder sie Dir Geld zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen haben und du damit bezahlst, wäre der Vertrag sogar wirksam. Allerdings ist niemand verpflichtet, Dir das Handy auch zu verkaufen.

Also, da du unter 18 und damit beschränkt geschäftsfähig bist, wäre der Vertrag, welchen du zum Kauf des Handys "unterschrieben" (Kauf=Vertrag) hast nur "schwebend wirksam", das heißt deine Eltern dürften das Handy ohne wenn und aber zurückgeben, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind. Das der Verkäufer dieses Risiko nicht eingehen möchte (Verschleiß-> Wertverfall), ist es sein Recht, dir das Handy nicht zu verkaufen. Wenn du dir das Handy im Beisein deiner Eltern kaufst und sie zustimmen, ist der Verkäufer auf der sicheren Seite und der Vertrag wirksam.

(keine Ahnung wie das Rückgaberecht da hineinwirkt)

Nein rechtlich gesehen dürfen die es dir nicht verkaufen! Auch nicht mit einem Brief deiner Eltern! Du bist noch minderjährig und nur beschränkt Geschäftsfähig. Dies bedeutet du dürftest nur Summen bezahlen, die "angemessen" an dein Alter sind.

rein rechtlich nein aber es wird dir jeder verkaufen wenn du es am besten bar bezahlst erkennt keiner ob du 18 bist oder nicht und interessiert keinen

jurafragen  13.01.2014, 19:53

rein rechtlich nein

Ach?

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ich weiß da gibt es diesen paragraph das man nur das kaufen kann was man an taschengeld bekommt

Das stimmt so nicht unbedingt. § 110 BGB:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

§ 110 BGB besagt aber keinesfalls, dass dir irgendjemand etwas verkaufen muss. Da bei Minderjährigen zu befürchten ist, dass die Erziehungsberechtigten die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen könnten (mit der Begründung, die Mittel wären dem Minderjährigen eben nicht zu diesem Zweck bzw. zur freien Verfügung überlassen worden) kann es dir passieren, dass man dir das Handy nicht verkauft.