2 Wiederholungsprüfung, wie kann ich mein Betrieb überzeugen noch im Betrieb zu bleiben?

4 Antworten

Naja, in der Theorie scheinst Du kein Burner zu sein - wenn Du in der Praxis und im Berufsalltag aber fit bist, sollte das kein Problem sein.

2 Wiederholungsprüfung

Das war also nicht die ursprüngliche Prüfung, sondern bereits die zweite Wiederholung?

Dann hast du gar keine Argumente

Ich weiß das der Betrieb rechtlich mich nicht kündigen kann

Wenn das die zweite Wiederholungsprüfung war, kann der Betrieb das sehr wohl!
Dein Ausbildungsvertrag wurde dann ja bereits zwei mal verlängert und endet mit Ablauf der letzten Verlängerung. Da ist kein Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dich weiter auszubilden, wenn der Ausbilder der Meinung ist, dass die Chancen beim nächsten Anlauf nicht deutlich besser für ein Bestehen aussehen. Wenn der Betrieb den Vertrag nochmals verlängert, ist das guter Wille des Betriebes, aber kein rechtlicher Anspruch von dir.

MajorKryP476 
Fragesteller
 16.02.2023, 10:12

Ich habe am Dienstag meine 1 Widerholungsprüfung nicht geschafft und würde gerne die 2 Wiederholungsprüfung antretten und bis dahin in meinem Betrieb bleiben.

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Wenn Sie eine Wiederholungsprüfung in Ihrem Betrieb haben und Sie sich entschieden haben, in Ihrem derzeitigen Betrieb zu bleiben, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihren Arbeitgeber davon zu überzeugen, Sie weiterhin zu beschäftigen:

  1. Seien Sie transparent: Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Entscheidung, in Ihrem derzeitigen Betrieb zu bleiben. Teilen Sie Ihre Gedanken und Ihre Gründe mit, und versuchen Sie, Ihre Perspektive so klar wie möglich zu vermitteln.
  2. Seien Sie engagiert: Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie weiterhin engagiert und motiviert sind, in Ihrem derzeitigen Betrieb zu arbeiten. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Arbeit gut erledigen und dass Sie sich bemühen, Ihre Leistung zu verbessern.
  3. Setzen Sie sich Ziele: Legen Sie klare Ziele fest, die Sie innerhalb des Betriebs erreichen möchten. Stellen Sie sicher, dass diese Ziele mit den Zielen des Unternehmens übereinstimmen und dass Sie daran arbeiten, sie zu erreichen.
  4. Seien Sie flexibel: Bieten Sie Ihrem Arbeitgeber an, in anderen Bereichen des Betriebs zu arbeiten, falls es Bedarf gibt. Zeigen Sie, dass Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und dass Sie flexibel sind, wenn es um die Anforderungen Ihres Jobs geht.
  5. Bitten Sie um Feedback: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber regelmäßig nach Feedback zu Ihrer Arbeit und nutzen Sie dieses Feedback, um Ihre Leistung zu verbessern. Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie offen für konstruktive Kritik sind und dass Sie daran arbeiten, sich kontinuierlich zu verbessern.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie Ihrem Arbeitgeber zeigen, dass Sie weiterhin wertvoll für das Unternehmen sind und dass Sie sich engagiert und motiviert für Ihre Arbeit einsetzen.

und muss Ihn davon überzeugen

Das mußt Du nicht - siehe § 21 (3) BBiG (Berufsbildungsgesetz):

"Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen [nämlich: des Auszubildenden] bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr."

Der Ausbildungsbetrieb kann das nicht verweigern - Du solltest das Verlangen schriftlich einreichen.

Xandros0506  16.02.2023, 09:59

Der Ausbildungsbetrieb kann das sehr wohl verweigern, wenn es sich hier bereits um die zweite Wiederholungsprüfung gehandelt hat.

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DerSchopenhauer  16.02.2023, 10:08
@DerSchopenhauer

"W" und "2" liegen unmittelbar übereinander auf der Tastatur - hat man schnell falsch oder zusätzlich getippt...

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DerSchopenhauer  16.02.2023, 10:17
@MajorKryP476

Besteht der / die Auszubildende auch die Wiederholungsprüfung nicht, verlängert sich die Ausbildung auf sein / ihr Verlangen bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, wenn diese noch innerhalb der Höchstfrist von einem Jahr abgelegt wird, gerechnet ab dem ursprünglichem Ausbildungsende. Nach diesem Jahr endet die Ausbildung aber spätestens. (IHK).

Ansonsten kannst Du die Prüfung auch als externer Prüfling ablegen (ohne Ausbildungsverhältnis) - allerdings mußt Du dann auch die Kosten dafür selbst tragen.

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DerSchopenhauer  16.02.2023, 10:19
@Xandros0506

Allerdings:

"Besteht der / die Auszubildende auch die Wiederholungsprüfung nicht, verlängert sich die Ausbildung auf sein / ihr Verlangen bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, wenn diese noch innerhalb der Höchstfrist von einem Jahr abgelegt wird, gerechnet ab dem ursprünglichem Ausbildungsende. Nach diesem Jahr endet die Ausbildung aber spätestens." (IHK).

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