1&1 wehrt sich gegen Kündigung des Internetvertrags?

4 Antworten

Hallo!

Dein Stiefvater ist im Recht. Dies wird im §56 des TKG im Absatz 3 klar geregelt:

Ist in einem Vertrag zwischen einem Endnutzer und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, der nicht nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder Übertragungsdienste für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation zum Gegenstand hat, vorgesehen, dass er sich nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, wenn der Endnutzer den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt, kann der Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Dein Stiefvater sollte sich hier nochmal genau darauf beziehen und ggf. sofern möglich (Rechtsschutz) einen Anwalt dazu einschalten.

Ja da kann man nur mit einer Sonderkündigung rauskommen

wenn zb die erbrachte Leistung unter 70 Prozent liegt des im Vertrag angegeben wertes.

beispiel da steht du kriegst keine ahnung 5 megabyte

und am ende kriegste nur 50 kbyte

dann wäre der Vertrag nich tragbar

Wurde der Vertyrag denn stillschweigend verlaengert oder gab es dazu neue Vereinbarungen (z.B. veraenderte Konditionen, neues Handy u.s.w.)?

Die neue einmonatige Kuendigungsfrist gilt naemlich nur bei stillschweigend verlaengerten Vertraegen, nicht aber auch bei neu verhandelten.

techblaster  08.02.2022, 14:03

Guter Einwurf! Daran hatte ich auch noch gar nicht gedacht. Das stimmt!
Das wäre tatsächlich der einzige Grund, der einer einmonatigen Kündigunsgfrist im Wege steht.

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daniel1471 
Fragesteller
 08.02.2022, 14:03

Er bekam glaub ich ein Schreiben von 1&1 im Oktober, dass der Vertrag wieder verlängert wird. Muss ihn später nochmal fragen ob es andere Konditionen gibt. Auf jeden Fall hat er keine neuen Endgeräte bekommen.

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Das neue Gesetz gilt erst für Verträge, die ab 1. MÄRZ 22 abgeschlossen worden sind.

1 & 1 hat Recht.

techblaster  08.02.2022, 13:54

Quelle?
Das ist nicht korrekt. Das neue Gesetz ist für alle Verträge, neue und bestehende gleichermaßen gültig.

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Jull89  08.02.2022, 13:55
@techblaster

Doch es ist korrekt :-)

Das neue Gesetz legt nun fest, dass sich Verträge zwar auch zukünftig noch stillschweigend verlängern dürfen, aber ab März 2022 nur noch „auf unbestimmte Zeit“ und dann mit einer Kündigungsfrist von einem Mona

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Plaritma  08.02.2022, 13:57
@techblaster

Hier steht es nun so:

"Auch für Verträge, die vor dem 01.12.2021 geschlossen wurden, gilt die neue Kündigungsfrist nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Ein alter Vertrag, der bereits über die Mindestvertragslaufzeit hinausgelaufen ist, kann also mit einer monatlichen Frist gekündigt werden. Die Kündigung würde dann genau einen Monat nach Eingang der Kündigung beim Mobilfunkanbieter in Kraft treten."

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.monatliche-kuendigungsfrist-handyvertrag-mhsd.bae05362-837b-496e-b47d-35098ae5d387.html

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DerCaveman  08.02.2022, 13:59

Unsinn! Das TKG unterscheidet da nicht zwischen Neuvertraegen und Altvertraegen. Die Neuregelung gilt somit auch fuer Altvertraege.

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