Zählen "Gratis-Monate" in die Kündigungsfrist?
Hallo, ich würde gern meinen Fitnessstudiovertrag kündigen, da es mir dort einfach nicht gefällt. Man wird nicht richtig angeleitet und somit hab ich Angst Übungen falsch zu machen.
Nun hab ich einen Vertrag über 12 Monate abgeschlossen am 09.10.2015 und zu diesem Vertrag noch den Zusatz "2 Monate Gratis dazu" als "Besondere Vereinbarung" bekommen. Gekündigt habe ich nun per Mail am 15.10.2016 und noch leider keine Bestätigung erhalten.
Zur Kündigung steht hinten auf dem Vertrag: "Der Vertrag über -Fitnessstudioname- verlängert sich automatisch jeweils um Ihre gebuchte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt ist."
Zählen die 2 Monate Gratis mit in die Laufzeit, sodass ich noch rechtzeitig gekündigt habe oder hab ich meine Kündigungsfrist um ein paar Tage verfehlt? Zählt eine E-Mail als schriftliche Kündigung?
2 Antworten
Die Laufzeit beträgt zwölf Monate. Die zwei Gratis dazu werden bei deinem Kündigungsrecht nicht berücksichtigt und sind nur ein "goodie" für dich.
Theoretisch schon, damit dürftest du den Termin verpasst haben.
Schreib denen einfach noch ne Mail mit der Klausel "fristgerecht zum nächstmöglichen Termin" und setze eine Frist bis zu welcher du eine Bestätigung mit Auslaufdatum des Vertrags haben willst.
Ich nehme mal an, du hast am 15.08.2016 gekündigt. Wie lange die Laufzeit des Vertrages ist, kann man nur dem konkreten Vertragstext entnehmen. Allerdings genügt eine E-Mail sowieso nicht dem Schriftformerfordernis.
Aber wenn ich was schriftliches eingescannt habe und per Mail schicke? Wenn nichts zu der Laufzeit im Vertrag steht? Ich bin jetzt von 14 Monaten ausgegangen, weil dazu einfach absolut gar nichts im Vertrag steht...
Nein, auch ein Scan erfüllt die Schriftformerfordernis nicht. Wenn dazu nichts im Vertrag steht, wird im Zweifelsfall ein Richter auslegen, was von beiden Seiten gemeint war.
-> Einwurfeinschreiben mit Rückschein mit bitte um Bestätigung der Kündigung.
Ultima ratio: Unter Zeugen Brief in Briefumschlag legen und dann mit Zeugen beim Fitnessstudio abgeben. Naja, aber das wird schon nicht nötig sein.
Und wie ist das mit der Frist zum Ende der Laufzeit gemeint? 2 Monate vorher? Also letzter Tag 09.08.2016?