-Zu welchem Stand gehörte der Müller im Mittelalter?

5 Antworten

Nicht jeder gehört überhaupt einem Stand an. Der Begriff ergibt vor allem Sinn im Zusammenhang mit den verschiedenen Ständeversammlungen. Neben Klerus und Adel waren dort - allerdings in Abhängigkeit von Land oder Region - die Städte (als "3. Stand") vertreten.

Ob ein Müller X zu diesem Stand gehört, hängt also sehr stark davon ab, ob er im Stadtrat saß oder zumindest Vertreter in den Stadtrat wählen konnte.

Bei kapitalkräftigen Müllern dürfte das der Fall gewesen sein, bei anderen nicht.

Auf keinen Fall reicht es (wie karolusmagnus schreibt), ein Arbeiter zu sein. In Frankreich musste man zumindest auch als Person steuerpflichtig sein, was für einfache Arbeiter nicht galt.

karolusmagnus  05.05.2014, 19:36

Die Funktionale Dreiteilung der Gesellschaft (also die Einteilung, die man landläufig als Ständegesellschaft kennt), ist wie der Name sagt rein funktional. Die Einteilung geschah nach der Aufgabe, also Beten, Kämpfen, Arbeiten.

So steht es bei Adalbero von Laon (Oratores, Bellatores, Laboratores), so steht es auch bei Alfred dem Großen (gebedmen, fyrdmen, weorcmen).

Alles weitere sind keine Stände im mittelalterlichen Sinn und Gebrauch, eventuell sogar moderne Fehlübersetzungen, des lateinischen Originals. Begriffe wie Klasse, Kaste oder Stand war der Mehrzahl der Menschen im Mittelalter fremd. Ständegesellschaft ist ja nichts was wirklich da war. Das ist ja nur ein Modell. Deshalb habe ich meine Antwort ja auch an eine Bedingung geknüpft:

  • Wenn man mit dem Dreiständemodell arbeiten will [...]*
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Wenn man mit dem Dreiständemodell arbeiten will ist der Müller ein Arbeiter, also ein Laborator, ergo dritter Stand.

Die anderen beiden Stände sind Krieger und Beter, da passt ein Müller nicht rein.

das kann man nicht pauschal sagen, wenn man allein den wikipediaartikel liest.

es kann ein handwerker sein, aber auch eine amtsperson.

zudem war es auch ein unehrlicher beruf, der kein ansehen hatte, wie der scharfrichter

Trotz seines schlechten Rufs als "unehrlicher Beruf" (wegen angeblichem Diebstahl und der Aufnahme von Prostituierten) galt der Beruf des Müllers als Ernährungsberuf, und war somit nicht wegzudenken. Zu welchem Stand der Müller nun aber gehörte ist nicht ganz klar - sein Stand reicht vom Bauern bis hin zum Handwerker. Allgemein gehörte er aber wohl zum Bürgertum - und Bauernstand.