Was machen wenn Polizei mich beim Hochprozentigen Alkohol trinken erwischt aber meine Mutter in der nähe ist da ich erst 17 bin?

6 Antworten

Hallo PLAyBoii98,

wenn Dich die Polizei mit 17 beim trinken von hochprozentigen Alkohol erwischt wird vermutlich Garnichts passieren, denn es ist genau genommen nicht verboten wenn Du das tust.

Was verboten im Bezug auf Alkohol ist, steht im Jugendschutzgesetz im  § 9:

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§ 9 JSchG - Alkoholische Getränke 

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 

2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. 

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 

  1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 
  2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. 

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt. 

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken‐ oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

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Wenn Du Dir den ganzen Gesetzestext ganz genau durchliest, wirst Du keine Stelle finden, in der steht, dass Kinder und Jugendliche keine hochprozentigen alkoholischen Getränke trinken dürfen, sondern es gibt nur zwei Dinge die verboten sind:

In

  • Gaststätten,
  • Verkaufsstellen oder sonst in
  • der Öffentlichkeit dürfen 

ist die:

  1. Abgabe und die
  2. Gestattung des Verzerrs

verboten. Der Jugendlich selbst, der den Alkohol trinkt begeht keine Ordnungswidrigkeit und erstrecht keine Straftat.

Und wenn man sich die Bußgeldvorschriften [ http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html ]anschaut, stellt man fest, dass es auch nur zwei Personenkreise gibt, die bei einem Verstoß Ordnungswidrig handeln.

Und das sind:

  1. Veranstalter oder
  2. Gewerbetreibender 

Dementsprechend hast weder Du noch Deine Erziehungsberechtigte, noch sonst Jemand mit irgendwelchen Konsequenten zu rechnen, wenn Du beim Trinken von hochalkoholischen Getränken erwischt wirst.

Das Einzige was Passieren kann, ist dass Dir die Polizisten den weiteren Verzerr untersagen und die hochprozentigen Getränke Deiner Mutter zu übergeben und diese bitten da drauf zu achten, dass Du nicht weitertrinkst.

Schöne Grüße
TheGrow

Was machen? Wenn die Polizei das mitkriegt, wird sie deine Mutter zur Rechenschaft ziehen. Weise also das nächste Mal die Polizei auf die Anwesenheit deiner Mutter hin!

...Ironiemodus aus!

PLAyBoii98 
Fragesteller
 27.02.2016, 23:37

also sagen das sie nicht da ist

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TheGrow  28.02.2016, 03:22

Wenn die Polizei das mitkriegt, wird sie deine Mutter zur Rechenschaft ziehen

Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt kein Gesetz, welches den Konsum von harten Alkohol verbietet.

Das JSchG kennt nur zwei Verbote:

  1. Verbot der Abgabe an Jugendliche und
  2. Gestattung des Verzerrs

Und nach den Bußgeldvorschriften gibt es auch nur zwei Personenkreise die diesbezüglich eine Ordnungswidrigkeit begehen und das sind:

  1. Veranstalter oder
  2. Gewerbetreibende  

Nach welcher Rechtsgrundlage sollten sie also die Mutter zur Rechenschaft ziehen?

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Konsum sowie weitergabe von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist mit sowie ohne Zustimmung der Eltern nicht gestattet.
Bei einer Privatfeier liegt es im Ermessen der Erzeiehungsberechtigten ob Spirituosen gestattet werden, bei übermäßigem Konsum müssenen sich aber deine Eltern verantworten.
Wenn du etwas trinken willst kannst du ja Wein/Sekt und Bier nehmen.
1L Tetrapak Weißwein für 99ct vom Rewe und eine Sprite dazu und es kann losgehn.

TheGrow  28.02.2016, 03:12

Konsum sowie weitergabe von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist mit sowie ohne Zustimmung der Eltern nicht gestattet

Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt kein Gesetz, welches den Konsum von harten Alkohol verbietet.

Das JSchG kennt nur zwei Verbote:

  1. Verbot der Abgabe an Jugendliche und
  2. Gestattung des Verzerrs
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Hochprozentger Alkohol ist ab 18 Jahren, auch mit der Zustimmung der Eltern. Du darfst dur Bier, Wein und Sekt sowie Mischgetränke mit Bier, Wein oder Sekt trinken. 

TheGrow  28.02.2016, 03:24

Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt kein Gesetz, welches den Konsum von harten Alkohol verbietet.

Das JSchG kennt nur zwei Verbote:

  1. Verbot der Abgabe an Jugendliche und
  2. Gestattung des Verzerrs
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Harter Alkohol ist selbst in Begleitung deiner Eltern für dich verboten.

TheGrow  28.02.2016, 03:08

Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt kein Gesetz, welches harten Alkohol verbietet.

Das JSchG kennt nur zwei Verbote:

  1. Verbot der Abgabe an Jugendliche und
  2. Gestattung des Verzerrs
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