Mit 17 beim Alkohol trinken erwischt im Tessin?

2 Antworten

Wie auch in Deutschland hat der Schutz der Jugend Priorität. Jugendliche, die konsumieren, werden nicht strafrechtlich verfolgt. Lediglich die Abgabe an Jugendliche ist strafbar.

Im Kantons Tessin legt das Gesundheitsgesetz fest, dass grundsätzlich gar keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden dürfen. Unabhängig von der Art des Alkohols. Die Regelungen gehen damit über die des Bundes hinaus, wo der Verkauf von Bier ab 16 als erlaubt gilt.

Was sie mit euch tun, wenn sie euch erwischen, ist damit trotzdem nicht gesagt.

Gruß S.

Der Verkauf an Minderjährige ist verboten. Wenn ihr nur beim trinken erwischt werdet, wird euch das Bier wahrscheinlich lediglich konfisziert.