Lehrer Leeren Schultasche dürfen sie das?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Lehrer dürfen keine Taschen kontrollieren und auch die Polizei darf das nur, wenn sie einen hinreichenden Verdacht haben. Wer die Kontrolle ablehnt mag zwar in den Köpfen der Unwissenden plötzlich verdächtig erscheinen, aber rechtlich betrachtet musst du keine Kontrolle zulassen. "....dann holen sie die Polizei....." Und?

ThomBer  13.09.2012, 07:34

Nachtrag: Beispiel aus dem ASOG Berlin.

§ 34 "Durchsuchung von Personen (1) Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Person durchsuchen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,....."

§ 35 Durchsuchung von Sachen hat gleichen Wortlaut.


SO.......WENN der Lehrer der Polizei keine Tatsache vorlegen kann, dann darf auch niemand deine Tasche kontrollieren. Punkt.

Die o.g. §§ dürften in anderen Bundesländern genauso oder ähnlich formuliert sein.

0

Nein das dürfen auch Lehrer nicht ! Wenn ein Konkreter Verdacht besteht müssten die die Polizei rufen.

Oder bei Minderjährigen Schülern die Eltern hinzuziehen.

Ich würde es jedenfalls nicht machen. Aber Du musst differenzieren: Wegen eines versemmelten Blattes vielleicht nicht, bei Verdacht auf Drogen in der Tasche kannst Du gezwungen werden, Deine Tasche zu leeren. Und auch wenn die Lehrerin das nicht selber machen wird, sie darf Dich daran hindern, noch schnell heimlich die Spuren zu beseitigen.

nein.dürfen sie nicht eine englischlehrerin hat mir mal einen klebestift und 3.50€ "entwendet" weil ich damit rungespielt habe und in müll geschmissen. die hat danach so stess mit dem direktor bekommen. und taschen auslleren dürfen sie auch nicht weil es deine tasche ist..

Vom Schüler ausleeren lassen - in begründeten Fällen schon! Aber Schüler können/dürfen sich auch weigern; müssen dann aber mit einem Polizeibesuch rechnen. Sprich, der Lehrer darf sie rufen. Und die Polizei darf dann...

Selber ausleeren - nein!

Eltern benachrichtigen - ja! (Sofern minderjährig). Und Eltern dürfen ...