Haram geld?

3 Antworten

Von Experte AlbaniyyahArlen bestätigt

Wer einen wertvollen Gegenstand wie Gold, Silber, ein Gerät usw. findet, sollte öffentlich verkünden, dass er etwas Verlorenes gefunden hat, und auf den Besitzer warten, der den Gegenstand genau beschreibt, und ihn ihm zurückgeben. Wenn es sich aber um einen unbedeutenden Gegenstand handelt oder der Besitzer nicht daran interessiert ist, ihn zurückzubekommen, muss der Finder nicht öffentlich verkünden, dass er den Gegenstand hat, und es ist rechtmäßig, ihn zu nehmen und davon zu profitieren. Ibn Qudamah sagt: "Wir kennen keine Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten über die Rechtmäßigkeit, einen unbedeutenden Waif zu nehmen und davon zu profitieren. Dies wird von Umar, Ali, Ibn Umar und Ayisha (Radiya Allahu Anhum) berichtet. Es wird auch von Ata'a , Jabir Ibn Zaid , Tawoos , al-Nakhai , Yahya Ibn Abi Katheer , Malik , al-Shafi'e , ... usw.' berichtet.

Die Grenzen einer unbedeutenden Sache sind nach der vorherrschenden Meinung konventionell.

Es ist auch rechtmäßig, das zu nehmen, was der Prophet (Sallallahu Alaihi wa Sallam) selbst erwähnt hat, wie die Peitsche, den Stock, das Seil und alles, was einen ähnlichen Wert hat. Der Beweis dafür ist der Hadith, der von Abu Dawood von Jabir berichtet wird, der sagte: "Der Prophet (Sallallahu Alaihi wa Sallam) hat uns erlaubt, den Stock, die Peitsche, das Seil und ähnliche Gegenstände zu nehmen, die die Person aufhebt und daraus Gewinn zieht".

Wenn jemand also einen wertvollen Waif findet, muss er dies öffentlich auf Märkten, vor Moscheetüren, in Zeitungen und überall dort, wo sich Menschen versammeln, bekannt geben. Wenn ein Jahr vergeht, nachdem er solche Ankündigungen gemacht hat, und der Besitzer sich nicht meldet, wird der Gegenstand sein Eigentum, egal ob er reich oder arm ist. Dies ist die Meinung von al-Shafi und Ahmad Ibn Hambal, es sei denn, der Besitzer taucht auf, dann muss er es ihm zusichern.

Allah weiß es am besten.

https://www.islamweb.net/en/fatwa/84786/money-found-in-street

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Nein da du das Geld ja nicht geklaut hast oder von einem club oder sowas verdient hast im Islam ist es nicht verboten Geld zu nehmen wenn man es gefunden hat LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

MaxIpsum  01.09.2023, 01:42

Falsch! Das Pech eines anderen wird nicht zu seinem Glück. Er sollte sich bemühen, den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen. Falls er ihn nicht findet, darf er es behalten, doch er muss sich bei der Suche Mühe geben.

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Nein, weil es nicht für Zigaretten ausgegeben wurde!