Butterfly vom Polizei gefunden?

4 Antworten

Nun, der Besitzer zu sein ist strafbar. Nicht nur der Eigentümer zu sein. Das sind zwei verschiedene Begriffe. Um im Recht Besitzer einer Sache zu sein, muss einem die Sache nicht gehören.

Insofern ist es völlig egal wem es gehört, die rechtswidrige Handlung ist erfüllt, das ist so Fakt. Und eine Geldstrafe hierfür ist das Minimum.

Ob man Dir Deine Story dann glaubt und aus diesen oder irgendwelchen Gründen das Ganze einstellt steht natürlich auf einem völlig anderen Blatt, das wird Dir keiner vorher sagen können. Aber "Das habe ich eben gefunden." klingt nicht sehr überzeugend, das musst Du schon zugeben. Weshalb sollte das überhaupt jemand da ablegen? Da hätte ich als Ermittler oder Staatsanwalt aber mächtige Schmerzen mit.

Koc7373 
Fragesteller
 27.02.2023, 22:39

Sie haben recht aber die Polizei muss eigentlich das Gegenteil beweisen ich mein ich hatte vor was gutes zu tun und die müssen mir das Gegenteil beweisen sie müssen mir beweisen dass ich das Messer da nicht gefunden habe und ich habe 3 Zeugen

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Ganz schlechte Ausrede, auch wenn du das hingebracht hättest wurdest du die selbe Anzeige bekommen!

Manche lernen es nie,1-1,5 Monatslohne kder Sozialstunden bis zum HORIZONT!

Und ab jetzt bei Personenkontrollen immer Sonderbehandlung weil im Computer"illegaler Waffenbesitz" angezeigt wird..

Woher ich das weiß:Hobby

Du findest ein Butterfly, willst das bei der Pol abgeben, gehst vorher aber erst mal einen kiffen?

Mag ja sein, dass sich der Sachverhalt tatsächlich so zugetragen hat. Aber das wird dir nie im Leben jemand glauben.

Koc7373 
Fragesteller
 28.02.2023, 03:39

Ja glauben werden sie mir wahrscheinlich nicht es waren aber 3 Zeugen die das bestätigen können

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Natürlich bekommst du eine Anzeige.

Du warst im Besitz eines verbotenen Messers