Sex mit Minderjährigen strafbar wenn beide es freiwillig tun?

11 Antworten

Gesetze lesen? Gibts sogar grafisch dargestellt

Wenn es beide freiwillig tun werden höchstens die Eltern es zur Anzeige bringen wenn sie nicht einverstanden sind. Aber meistens wird das Urteil dann fallen gelassen würde ich vermuten.

Deine Frage ist falsch, denn mit minderjährig und volljährig hat das nichts zu tun.

15 und 13 ist verboten, 48 und 14 ist (unter Umständen) erlaubt. Denn die magische Grenze ist 14, nicht 18!

Jugendschutzgesetz definiert "Schutzaltersgrenze" bei 14 Jahren

Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" für Mädchen und Jungs beim 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Auch wenn der/die unter 14-Jährige selbst Sex haben möchte. Dies gilt also auch, wenn zum Beispiel der Junge 14 und das Mädchen 13 ist. Dann könnten die Eltern des unter 14-jährigen Partners Strafanzeige erstatten. Hier gilt aber - vorausgesetzt die Beziehung verläuft von beiden Seiten auf freiwilliger Basis: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben: Unter 14 ist das nicht erlaubt.

Wenn sie es freiwillig tut, ist es trotzdem strafbar.

Und wenn es keiner merkt? Was soll dann passieren? Schonmal bei rot über die Straße gelaufen, ohne dass es einer gemerkt hat? Was ist da passiert? Nichts!

Wenn sie aber schwanger wird, dann wird's vermutlich irgendwann jemand merken.