Darf ein 17 Jähriger(Junge) Sex mit einem 20 Jährige(Frau) haben?

10 Antworten

Sorry, aber da hier viele Leute krampfartig an ihrem Halbwissen festhalten, schreibe ich noch einen zweiten Kommentar mit Quelle.

Im Strafgesetzbuch heißt es:

Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er

!!!unter Ausnutzung einer Zwangslage!!!

1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

!!!und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.!!!

Das heißt also dass es illegal ist, wenn:

Die ältere Person Geld nimmt, oder eine Zwangslage ausgenutzt wird.

Und letzteres selbst dann erst, wenn sie 21 Jahre alt wäre.

Nachzulesen hier: https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Eine höhere Instanz als das Strafgesetzbuch gibt es nicht!

Du kannst also bedenkenlos mit ihr schlafen, oder ihm.

Wenn jemand etwas anderes behauptet ist es schlicht und einfach falsch!

Woher ich das weiß:Recherche
RagingDemon  18.08.2019, 03:15

Ich hoffe, diese klare Antwort bringt für dich Licht ins Dunkle.

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Libertinaerer  18.08.2019, 11:38
Das heißt also dass es illegal ist, wenn:

Sorry, da hast Du einiges nicht verstanden.

Die ältere Person Geld nimmt

Falsch.

Verboten ist, dass die volljährige die minderjährige Person für Sex entgeltet.

Die minderjährige Person darf hingegen entgelten, wer immer das möchte (bzw. darauf besteht).

oder eine Zwangslage ausgenutzt wird.
Und letzteres selbst dann erst, wenn sie 21 Jahre alt wäre.

Falsch.

Niemand, egal wie alt, darf bei Minderjährigen eine Zwangslage ausnutzen.

Das mit den Ü21 bezieht sich auf etwas komplett anderes ...
... ist aber praktisch hier ohne jede Bedeutung.

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Libertinaerer  18.08.2019, 11:46

Und BTW:

Eine höhere Instanz als das Strafgesetzbuch gibt es nicht!

Doch, natürlich.

Inhaltlich die juristische Fachliteratur, in der steht, wie die Gesetze genau zu interpretieren sind, und juristisch der BGH, der diese Interpretationen umsetzt, bzw. ggf. auch ändert bzw. (neu) interpretiert.

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RagingDemon  18.08.2019, 12:29
@Libertinaerer

Ok, ich sehe bis auf beim letzten Punkt nicht wirklich wo der nennenswerte Unterschied zu meinen Aussagen war, aber na gut, soll ja niemand sagen können dass hier nicht alles ausführlich beleuchtet wurde.

Zum zweiten Kommentar.

Aber weder die Fachliteratur noch der BGH können sich über geltendes Recht hinwegsetzen. Andernfalls würde das ja bedeuten, dass jemand nach einer Gesetzesänderung nachträglich verurteilt werden kann, obwohl er zum Zeitpunkt der Tat gegen kein Gesetz verstoßen hat.

Aber um zum Punkt zu kommen:

Bist du der Meinung dass er gegen ein Gesetz verstößt, wenn er mit einer 20 jährigen Frau Sex hat?

Sonst fänd ich es schön wenn wir uns zumindest an diesem Punkt einigen könnten um den Fragesteller nicht weiter zu verunsichern.

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Libertinaerer  18.08.2019, 13:31
@RagingDemon
Ok, ich sehe bis auf beim letzten Punkt nicht wirklich wo der nennenswerte Unterschied zu meinen Aussagen war

Ob eine ältere Person dich nicht für Sex bezahlen darf, oder Du darfst andere nicht für Sex bezahlen, ist ein gravierender Unterschied.

Am deutlichsten tritt der Unterschied natürlich zutage, wenn man die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nehmen möchte.

Aber weder die Fachliteratur noch der BGH können sich über geltendes Recht hinwegsetzen.

? Der BGH definiert, welches Recht konkret gilt, und in der Rechtswissenschaft findet man die Leitplanken.

Jedes menschliche Wort ist Auslegungssache, interpretierbar. In der Rechtsliteratur ist gebündelt festgehalten, warum ein Gesetz existiert (alternativ: Sitzungs- und andere Protokolle des Parlaments, bis hin zu Pressemitteilungen oder Interviews des Gesetzesmacher), welche Termini was bedeuten bzw. wie das bisher gehandhabt wurde - insbes. unter Beachtung bisheriger Urteile bzw. Urteilsbegründungen, die selber wiederum auf die Rechtsliteratur Bezug nehmen.

Gibt es verschiedene Interpretationen, dann entscheidet der BGH, welche die offizielle ist. Ggf. ändern sich auch Interpretationen im Laufe der Zeit, weil sich das gesellschaftliche Umfeld ändert - obwohl am Gesetz selbst nichts geändert wurde.

Ein "Steht so im Gesetzestext und damit ist das so und so, basta!", verkennt in gröbster Weise den tatsächlich dann doch deutlich komplexeren Prozess der Rechtsfindung ...

... weswegen man bei Postings der Kategorie "Ich bin zwar kein Jurist, aber das steht so im Gesetz!" eher schreien, weinen oder seufzen möchte - je nach Veranlagung des Lesers. ;)

Bist du der Meinung dass er gegen ein Gesetz verstößt, wenn er mit einer 20 jährigen Frau Sex hat?

Nein, natürlich nicht.

Das würde er selbst dann nicht, wenn er 12 wäre.

Sonst fänd ich es schön wenn wir uns zumindest an diesem Punkt einigen könnten um den Fragesteller nicht weiter zu verunsichern.

Ich denke nicht, dass der Fragesteller noch verunsichert ist, denn ich habe ihm ob seiner Unsicherheit in einem Kommentar ein sehr einfaches und deutliches Hilfsmittel zur Einordnung der widersprüchlichen Aussagen genannt:

Wer meint, es sei verboten, solle das Gesetz zeigen, was er aber nicht kann, weil es keines gibt. 8-)

Da - wie auch allgemein - wäre es aber enorm hilfreich, nicht falsche bzw. fehlerhafte Wiedergaben und/oder Interpretationen tatsächlicher Gesetze unwidersprochen bzw. unkorrigiert stehen zu lassen.

Auf dass z.B. irgendwann mal irgendjemand liest, dass 17-Jährige keine 20-Jährigen für Sex bezahlen dürfen, oder von Ü21 keine Zwangslagen ausgenutzt werden dürfen, diese Falschaussage dann tatsächlich glaubt und dann auch noch weiterverbreitet.

Getreu dem Motto: "Der User hat geschrieben, alles andere sei falsch. Da muss er es wohl wissen."

Nein, muss er nicht. Und deswegen die Korrektur der Fehler. ;-)

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Libertinaerer  18.08.2019, 13:39
@Libertinaerer

PS: Das reine Zitieren von Gesetzestexten ist aus diesem Grund auch generell sehr mit Vorsicht zu genießen, weil die allermeisten Rechtslaien sich mit den juristischen Termini nicht auskennen, und das Gelesene vielleicht zufällig korrekt interpretieren - oder eben auch gerne falsch.

Hat schon einen Grund, warum es extra fachlich kommentierte Gesetzesausgaben gibt! Nur eben nicht im "Alles-kostenlos-Internet", das viele wohl als DEN Maßstab zur Erkenntnisgewinnung betrachten. ^^

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Libertinaerer  18.08.2019, 13:48
@RagingDemon

Musst Du nicht. Und richtige, "entwirrende" Antworten sind hier ja gerne gesehen. ;-)

Aber bitte zukünftig beachten, dass Recht(sprechung) alles andere als einfach ist. Danke. ;-)

Deswegen ja auch der alte Juristenwitz: "Frag 2 Anwälte, und du bekommst 3 Meinungen." ;)

Aber Sex von "20 & 17" ist dann doch vergleichsweise ziemlich einfach mit "Ja" zu beantworten. ;)

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absolut, solange du nicht irgendwie von ihr abhängig bist, sie also nicht deine trainerin oder sowas ist, das KANN probleme geben...

Libertinaerer  17.08.2019, 15:10

"Trainerin" wird wohl kaum reichen.

Und selbst wenn man abhängig ist: Wenn man es macht, weil man es möchte, ist es okay. Die Abhängigkeit darf dafür nur nicht ausgenutzt werden.

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Ich denke, dass es ok ist. Außerdem wird das nie ein Mensch erfahren, wenn beide es wollen und es trotzdem gesetzlich verboten ist.

Warum sollte das strafbar sein du darfst problemlos mit ihr das haben wenn sie es auch möchte

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Genieße sehr gerne und probiere auch neues aus.

er darf solange beide es wollen

RagingDemon  17.08.2019, 14:16

"Solange beide es wollen" hat aber nichts mit dem Alter zu tun, sexueller Missbrauch it grundsätzlich verboten.

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RagingDemon  17.08.2019, 14:25
@nhaolhd6klad9

Weiß ich doch, ich finde den Zusatz " solange beide einverstanden sind" nur immer witzig, weil diese Regel immer zutrifft, auch wenn beide das gleiche Alter haben. :D

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Libertinaerer  18.08.2019, 11:28
@RagingDemon

Falsch.

Z.B. darf man ab 18 auch eine Zwangslage ausnutzen. Es gibt so einige Umstände, wo man legal Sex haben kann, der Partner ihn aber nicht wirklich haben will ...

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Libertinaerer  18.08.2019, 11:40
@RagingDemon

? ich schrieb eines. Soll ich jetzt alle praktischen wie theoretisch denkbaren Möglichkeiten aufführen, oder was?

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Libertinaerer  18.08.2019, 11:53
@RagingDemon

Ah, okay.

Z.B. wenn jemand von seinen Eltern/Partner/Gerichtsvollzieher/... aus der Wohnung geschmissen wird, und nicht weiß, wo er/sie die Nacht über schlafen soll.

Ein "Du kannst bei mir pennen. Aber nur, wenn Du mir einen bläst!" wäre Ausnutzen einer Zwangslage.

Da kann der/die Betroffene dann Sex haben, ohne ihn zu wollen.

Ist für den "Ausnutzer" bei Ü18 legal, und bei U18 strafbar.

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