14 jährige und 21 jähriger, sexuelle Handlungen strafbar?
Also ich bin W/14 und mein Freund M/21 wollen miteinander schlafen. Beide Seiten wollen aber wir haben Angst, dass wir uns strafbar machen. Ist das erlaubt?
5 Antworten
Sex mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren ist nur dann strafbar wenn man mit dem Jugendlichen in einem Ausbildungs- Erziehungs- und Betreuungsverhältnis steht,
dem Jugendlichen Geld für die sexuelle Handlung bezahlt,
eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt,
die sexuelle Unreife des Jugendlichen ausnutzt und Strafantrag von den Eltern gestellt wird,
Das Wissen anderer über das, was ihr miteinander anstellt, erzeugt Hitze.
Das ist erlaubt. mit den einschränkungen halt, die oben schon genannt sind.
Solange du ihn nicht anzeigst passiert nichts meiner Meinung nach..
du willst es ja auch..
Hallo,
Dein Freund macht sich nach § 182 StGB strafbar, wenn (!)...
...er eine Zwangslage von dir ausnutzt.
...er dich entgeltlich für sexuelle Handlungen belohnt.
...er deine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
Ist das nicht der Fall, könnt ihr sexeln wie ihr lustig seid.
Liebe Grüße
Ich habe jetzt nur den wichtigsten Paragraphen genannt.
Aber ja, der § 174 StGB ist auch erwähnenswert. Genauso wie § 173 StGB und § 177 StGB. Eigentlich kann man gleich sämtliche Paragraphen zum Thema sexuelle Handlungen nennen. ^^
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307
Aber danke für die Ergänzung.
Da fehlt auch noch, das die sexuelle Unreife des Jugendlichen ausnutzt und Strafantrag von den Eltern gestellt wird,
"In Österreich heißt es "sexuelle Unreife", in Deutschland heißt es "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung". Und das steht da. Beides meint das Selbe.
https://www.jusline.at/207b\_Sexueller\_Missbrauch\_von\_Jugendlichen\_StGB.html
dann ist das auch für einen "Bayern" ehrverletzend, wenn man zum Akt "brezeln" sagt..
Da fehlt noch: