sie sind beide unter 14 und schlafen miteinander, strafbar?

13 Antworten

Sexuelle Handlungen zwischen Kindern (U14) sind, aufgrund der Strafunmündigkeit jener nach §19 StGB, strafrechtlich gesehen straffrei. Allerdings sind Kinder noch nach §828 BGB (Minderjährige) mit der Vollendung des 7. Lebensjahres beschränkt deliktsfähig. Heißt mit anderen Worten es kann durchaus zu zivilrechtlichen Ansprüchen kommen.

Diese Ansprüche, die außerhalb des Strafrechts existieren, sind Sanktionen des Staates für Täter, die eben noch Kinder sind. Mögliche Sanktionen wären eine psychologische Betreuung in einem Heim oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie zur "Rehabilitation". Wichtig! Dazu muss jedoch ein Delikt vorliegen!

Zunächst wird dabei auf den Alters- und Entwicklungsunterschied geachtet. Dieser sollte nicht allzu groß sein. Vor allem die Unterteilung in Vorschul- und Schulkinder ist zu beachten! Anschließend wird, sollte es überhaupt zur Anklage/Anzeige kommen (Wo kein Kläger, da kein Richter!), ein Sachverständiger zu Rate gezogen, der die Situation beurteilen soll. Bei gewaltfreien und einvernehmlichen sexuellen Kontakten zwischen Kindern auf ähnlicher Entwicklungs-/Alterstufe werden jedoch die allermeisten Sachverständigen kein Delikt sehen.

"Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt."

Oben ein Zitat eines Sachverständigen, nämlich eines Leiters eines Erziehungsheims für Kinder, die andere Kinder sexuell missbraucht haben (Das ist eine der genannten Sanktionen!).

Also ist es nicht nur straffrei (Strafrecht), sondern auch erlaubt (Zivilrecht). Ein Punkt, der hier angesprochen wurde war, dass Eltern bestraft werden könnten. Nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder! Und sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigen passiert ihnen erst recht nichts. Und für alle, die hier schreiben, dass kindliche Sexualität etwas mit schlechter Erziehung zu tun hat (also an alle, die keine Ahnung haben):

Eltern ist es nach §180 StGB (Förderung der Sexualität von Minderjährigen) die Sexualität ihrer Kinder zu fördern. Und von dem sexualpädagogischen Standpunkt her ist das durchaus sinnvoll. Das geht aber vom Thema ab.

Fazit: Sexuelle Handlungen zwischen Kindern sind straffrei und erlaubt! Sofern die oben genannten Punkte eingehalten werden passiert nichts, denn alles andere ist nicht im Sinne des Gesetzes. Bei einvernehmlichen und gewaltfreien sexuellen Kontakten zwischen etwa Gleichaltrigen liegt kein Missbrauch vor und er wird daher in keinster Art und Weise bestraft/sanktioniert.

Bei Fragen oder Ergänungen/Korrekturen bitte kommentieren. LG TheGoodOne:-)

Strafbar nicht, das Jugendamt kann aber eine Erziehungsmassnahme anordnen. Das heisst dann Fremdplatzierung in einem Heim oder Pflegefamilie. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Eltern ihre Kinder beaufsichtigen und angemessen erziehen. Tun sie das nicht, übernimmt das das Jugendamt....

Ernestine178  29.08.2014, 11:13

Ach, und wenn die Kinder und Jugendliche Sex aben ist das keine angemessene Erziehung? Der Kuppelparagraph wurde bereits in den 70er Jahren abgeschafft.

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Speiko42  29.08.2014, 17:11
@Ernestine178
Ach, und wenn die Kinder Sex aben ist das keine angemessene Erziehung?

Nein ist es nicht ... das ist eine sehr schlechte Erziehung ... eine die ich keinem Kind wünschen würde ...

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TheGoodOne  29.08.2014, 20:06
@Speiko42
Nein ist es nicht ... das ist eine sehr schlechte Erziehung ...

Sagt wer?:3

Du? Dann will ich deine Qualifikation sehen, die dich dazu berechtigt so einen Unsinn von dir zu geben:-)

Das hat nichts mit einer schlechten Erziehung zu tun. Eine Erziehung, die die Sexualität fördert ist sogar weitaus besser als eine Erziehung, die die Sexualität hemmt (so wie du sie deinen Kindern scheinbar wünscht). Und woher ich weiß, dass dies so ist? Weil ich Publikationen von Fachleuten lese und mich auf die persönlichen Erfahrungen meinerseits (und die meines Bekanntenkreises) und fremden Erfahrungen von Fachleuten und anderen Experten stütze.

"Sexualität im Sinne einer erwachsenen Sexualität beginnt Jugendliche schon sehr bald zu interessieren. (...) Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch Sexualität mit jemand anderem zu erleben. Bis es dann wirklich zu den ersten Beziehungserfahrungen und dann auch zu den ersten Erfahrungen mit Sexualität kommt, können noch einige Jahre vergehen."

Das obige Zitat von Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson soll dir mal zeigen, dass auch Kinder eine Sexualität haben und dieses Bedürfnis, sie auszuleben, besitzen. Das ist nur eines von sehr, sehr vielen Zitaten aus diversen Publikationen von verschiedenen Fachleuten wie Sexualpädagogen, Sexualtherapeuten und Sozialpädagogen.

Ich empfehle dir mal die Bröschüre "Körper, Liebe, Doktorspiele 1&2" von Ina-Maria Phillips und das Buch Sexualität im Beratungsgespräch mit Jugendlichen von Kostenwein, Dörfler u.a. (Sexualpädagogen). Allgemein solltest du dich mal mit der Sexualpädagogik auseinandersetzen und dne Unterschied zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität herausfinden.

LG TheGoodOne:-)

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Wenn beide unter 14 sind ist es nicht Strafbar nur wenn einer von den beiden 14 ist es strafbar und das Jugendamt Schritt ein in diesem Abschnitten ist es erlaubt sex zu haben

0-13 14-17 18-16658735848716557364.......

Ich hoffe du verstehst

TheGoodOne  29.08.2014, 19:58
und das Jugendamt Schritt ein

Das Jugendamt hat damit nichts am Hut. Wenn, dann würde der Staat den über 14-jährigen anklagen (wegen "Sexuellem Missbrauch von Kindern" nach §176 StGB), aber das Jugendamt würde da nichts machen.

14-17

Sexuelle Handlungen zwischen über 18-jährigen und unter 18-jährigen sind legal, das regelt der §182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen).

http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/

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Nein, beide sind nicht strafmündig, wenn sie vorher noch eine Bank oder einen Discounter überfallen würden zöge es auch keine Strafverfolgung nach sich.

Goodnight  29.08.2014, 10:55

Aber Erziehungsmassnahmen, ob man das dann als Strafe sieht, bleibt bei dem Betrachter...

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An sich eine Interessante Frage ...

Als die Gesetzte geformt wurde die besagen das jemand unter 14 nicht strafmündig ist und das Sex unter 14 Illegal ist ... hatten die Behörden im Kopf das Kinder unter 14 nur dan Sex haben wenn sie dazu überredet / gezwungen wurden ...

Das beide Personen unter 14 sind führt das ganze ad absurdum ... mit sowas hat keine Behörde gerechnet ...