14 und 24 jähriger Darf eine 14 jährige mit einem 24 zsm sein.Kein miteinander schlafen oder so. Ab wann is das strafbar?

8 Antworten

Zusammensein ist nicht strafbar auch bei diesem Altersunterschied.

ist nicht strafbar, auch nicht ab irgend etwas

Er bekommt keine reifere weil er nichts auf die Reihe bekommt. Die älteren Mädels wissen das und lassen die Finger davon weil sie klug sind. Jetzt hat er ein naives Mädchen gefunden die das nicht realisiert und denkt das er sie liebt, das ist aber nicht so, der bekommt nur keine anderen.

Willst du wirklich mit so einem zusammen sein der niemand will? Frage dich mal wieso es so ist.
Eigentlich tust mir Leid kleines..

warum kannst du das so gut beurteilen?

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@Eminara

Mitdenken ist nicht deine Stärke. Aber damit hatte ich schon gerechnet. 

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@Eminara

Gegenfrage, Eminara, warum kannst DU das nicht so gut beurteilen? hast du keine Menschenkenntnis, hast du keine Kriterien für gut und schlecht, falsch und richtig? Hast du keine Nase, um Gestank rechtzeitig riechen zu können?  :)

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@eleteroj

Schon die Tatsache, dass er komplett auf der Seite des Fragesteller steht, sollte stutzig machen.. ich wette drauf, dass.. und dieser Gedanke behalte ich für mich. 

Solche Fragen sollten eigentlich gar nie auftauchen, so junge Mädchen sollten tabu sein, auch für 24 jährige, aber das es heutzutage alles gibt was es nicht gibt, sollte man sich auch nicht mehr wundern.. nur die Frage stellt sich, ob man noch Kinder auf die Welt setzen sollte. Ich sage mal vorsichtig: Nein. 

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Aus dem Jugenschutzgesetz 2015:

Strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die andere Personen über 21 Jahre alt ist.

Also: Keine Sexuellen Handlungen bis der Minderjährige 16 Jahre erreicht hat.

Alles andere ist okay.

Blödsinn!

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@DarTarus

Du kannst gerne im Gesetzbuch nachlesen und dich so vergewissern, dass meine Antwort kein Blödsinn ist. 

Des weiteren : wer keine eigene Antwort beisteuert sondern nur andere Antworten als schwachsinnig abtut, ohne Ahnung von der Materie zu haben, sollte gar nicht erst die Finger auf der Tastatur bemühen sondern sich vorher informieren. Sonst macht der jenige - wie hier eindrucksvoll erwiesen - sich ziemlich lächerlich.

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Kannst du da mal bitte einen Link als Quelle angegeben? Danke!

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@Skeletor

Meine Information stammt nicht aus dem Internet sondern aus einem Jurastudienbuch in dem das aktuelle JuSchuG aufgeführt wird. Mein Ehemann studiert derzeit Berufsbegleitend Jura und hat die Bücher hier rumliegen.

Wer eine Quelle aus dem Internet will muss selbst eine seriöse suchen. Ich persönlich geb nicht viel auf das, was im Internet verbreitet wird sondern halte mich an offizielle Aufzeichnungen.

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